Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Rolf-Heinz Höppner

1949 zu lebenslanger Haft verurteilt; Anfang 1957 infolge einer Amnestie entlassen 1910–1998

Rolf-Heinz Höppner war faktischer Leiter der Umwandererzentralstelle in Posen und Leiter des SD-Abschnitts im Wartheland. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Wartheland — in das Deutsche Reich eingegliederte polnische Gebiete) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

VertreibungenWarthelandDeportationen

Gesicherte Befunde

  • Die Gedenkstätte Auschwitz bezeichnet Höppner als faktischen Leiter der Umwandererzentralstelle in Posen, obwohl der Inspekteur der Sipo und des SD Ernst Damzog formal ihr Vorgesetzter war.
  • Die UWZ organisierte die Vertreibung von Polen und Juden aus dem Wartheland und die Ansiedlung von Volksdeutschen; Höppner verband ihre Leitung mit dem regionalen SD-Leitabschnitt und dem Amt für Volkstumsfragen.
  • Am 16. Juli 1941 übersandte er Eichmann ein Memorandum, in dem er über eine Besprechung im Wartheland berichtete und vorschlug, arbeitsunfähige Juden durch ein ‚schnell wirkendes Mittel‘ zu töten; das Dokument war sein eigenes Schreiben, aber keine eigenständige Entscheidung zur Inbetriebnahme von Kulmhof.
  • Das Bezirksgericht Posen verurteilte ihn am 15. März 1949 zu lebenslanger Haft; nach einer Amnestie wurde er Anfang 1957 entlassen und kehrte in die Bundesrepublik zurück.

Stellung in der Verantwortungskette

Höppner verbindet Zwangsaussiedlung, nationale Selektion, Beschlagnahme und die frühe Planung des Massenmords in einem regionalen Apparat. Das Memorandum vom Juli 1941 ist eine starke Spur seines eigenen Denkens und seiner Mitteilung an die Zentrale, darf ihm aber weder die alleinige Entscheidung über die Methode noch über den Ort der Vernichtung zuschreiben.

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

  • Aufbau der Umwandererzentralstelle in Posen ab Ende 1939
  • Deportation von Polen und Juden aus dem Wartheland und Ansiedlung von Volksdeutschen
  • Memorandum an Eichmann vom 16. Juli 1941
  • Prozess in Posen im März 1949 und Entlassung infolge einer Amnestie 1957
Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Im Juli 1945 von den Briten festgenommen und in Nürnberg verhört, wurde er am 25. Februar 1947 an Polen ausgeliefert. Das Bezirksgericht Posen verurteilte ihn am 15. März 1949 zu lebenslanger Haft. Anfang 1957 kam er infolge einer Amnestie frei und kehrte in die Bundesrepublik zurück, wo er 1998 starb.

Grenzen der Quellenlage

Das Memorandum vom 16. Juli 1941 fasst Gespräche mehrerer Beamter zusammen und enthält Höppners Vorschlag; es beweist nicht, dass er selbst über die Einrichtung von Kulmhof entschied. Sekundärdarstellungen verwechseln sein Schicksal mitunter mit dem Herbert Strickners und nennen fälschlich ein Todesurteil oder eine Hinrichtung. Lebenslange Haft und Entlassung beruhen auf einer Studie, die polnische Prozessakten auswertet.

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.