Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Robert Mulka

1965 zu 14 Jahren Zuchthaus verurteilt; am 20. Februar 1968 aus der Haft entlassen. 1895–1969

Robert Mulka war Adjutant des Kommandanten und Stabsführer der Kommandantur. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Auschwitz, besetztes Polen) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

AuschwitzGaskammernShoah

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil folgt dem vom Gericht festgestellten Verantwortungsumfang: logistische und stabsmäßige Beihilfe in konkreten Mordfällen, ohne daraus eine persönliche Ausführung sämtlicher Tötungen abzuleiten. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Im ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess wurde er 1965 zu 14 Jahren Zuchthaus verurteilt. Nach mehreren Haftzeiten wurde er am 20. Februar 1968 entlassen. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Die Mindestzahl von jeweils mindestens 750 Menschen in vier Fällen entspricht der zugunsten des Angeklagten getroffenen gerichtlichen Feststellung und ist keine vollständige Opferbilanz von Auschwitz. Das Profil schreibt Mulka keine Taten außerhalb des Urteils zu. Ein Porträt mit eindeutig dokumentierten Veröffentlichungsrechten wurde nicht gefunden. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.