Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Paul Pleiger

zu 15 Jahren verurteilt; auf zehn Jahre herabgesetzt; 1951 entlassen 1899–1985

Paul Pleiger war Vorstandsvorsitzender der Reichswerke Hermann Göring und Leiter der Kohlenwirtschaft, der Zuteilungen von Zwangsarbeitskräften und Gemeinschaftsprojekte mit der SS nutzte. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Deutschland · Österreich · besetztes Europa) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

ZwangsarbeitRüstungsindustrieFinanzierung

Gesicherte Befunde

  • Als Vorstandsvorsitzender der Reichswerke Hermann Göring und Leiter der Reichsvereinigung Kohle trat er vor der Zentralen Planung auf und forderte die Zuteilung von Arbeitskräften für die Industrie.
  • Betriebe der Reichswerke setzten Zwangsarbeiter und Häftlinge ein; das Urteil schrieb Pleiger Beteiligung am Sklavenarbeitsprogramm und an wirtschaftlicher Ausplünderung zu.
  • Anfang November 1942 schloss er mit Oswald Pohl eine Vereinbarung über eine Schlackenverwertungsanlage in Linz, welche die Reichswerke mit der SS-eigenen DEST verband und eine Gewinnteilung vorsah.
  • Im Ministerien-Prozess wurde er in den Anklagepunkten 6 und 7 zu fünfzehn Jahren verurteilt; die Strafe wurde auf zehn Jahre herabgesetzt, im März 1951 wurde er noch vor Ostern entlassen.

Stellung in der Verantwortungskette

Pleiger verbindet die zentrale Arbeitskräfteplanung, die Leitung eines Großkonzerns und formelle Gemeinschaftsprojekte mit der SS-Wirtschaft. Das Profil stützt die Verantwortung auf seine Managemententscheidungen und eine konkrete Vereinbarung, nicht allein auf sein Amt.

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

  • Leitung der Reichsvereinigung Kohle und der Reichswerke während des Krieges
  • Auftritte vor der Zentralen Planung zu Zuteilungen von Arbeitskräften
  • Vereinbarung Pleiger–Pohl über die Anlage in Linz Anfang November 1942
  • Urteil über fünfzehn Jahre im Ministerien-Prozess, Strafherabsetzung und Entlassung 1951
Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Im Ministerien-Prozess wurde er wegen Raubes und Sklavenarbeit zu fünfzehn Jahren Haft verurteilt. Im Januar 1951 wurde die Strafe auf zehn Jahre herabgesetzt, im März desselben Jahres wurde er noch vor Ostern entlassen. Er starb 1985.

Grenzen der Quellenlage

Anklageschrift und Eröffnungsplädoyer sind nicht mit den Feststellungen des Urteils gleichzusetzen; das Profil soll kennzeichnen, welche Handlungen von der Verurteilung erfasst wurden. Pleiger dürfen weder automatisch das Schicksal aller Arbeiter sämtlicher Reichswerke-Betriebe noch die Handlungen jedes Gemeinschaftsunternehmens mit der SS zugerechnet werden.

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.