Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Paul Hermann Feustel

Am 11. Dezember 1972 zum Tode verurteilt; am 8. Mai 1973 hingerichtet. 1899–1973

Paul Hermann Feustel war Leiter der Gestapo-Dienststellen in Kolín und Benešov mit Verantwortung für Repressionen und Hinrichtungen. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Kolín und Benešov) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

Gestapo und SDHinrichtungenFolterVerbrechen an Zivilistinnen und Zivilisten

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil ordnet Feustel die Leitung dokumentierter Gestapo-Operationen und die persönliche Mitwirkung an Hinrichtungsaktionen zu und beschränkt sich dabei auf in Akten und Forschung festgestellte Taten. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Nach Jahren unter falscher Identität wurde er vor Gericht gestellt; das Urteil vom 11. Dezember 1972 wurde am 26. Januar 1973 im Rechtsmittelverfahren bestätigt und am 8. Mai 1973 vollstreckt. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Ein Museumsaufsatz von 2011 nennt den 18. Mai als Hinrichtungstag, während spätere aktenbasierte Darstellungen und die übernommene Chronologie den 8. Mai nennen; das Profil verwendet diese zweite Datierung und legt die Abweichung offen. Ein Porträt mit eindeutig belegten Veröffentlichungsrechten wurde nicht gefunden. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.