Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Otto Wöhler
Otto Wöhler war Chef des Stabes der 11. Armee sowie später Oberbefehlshaber der 8. Armee und der Heeresgruppe Süd. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (besetzte Sowjetunion und Südosteuropa) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Otto Wöhler wurde am 12. Juli 1894 in Großburgwedel geboren und stieg in der Wehrmacht zum General der Infanterie auf. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
- Das Tribunal verband ihn mit rechtswidrigen Befehlen zum Einsatz ziviler Arbeitskräfte und mit Anordnungen zur Stationierung von Einheiten der Einsatzgruppe D im Bereich der 11. Armee. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
- 1948 wurde er in den Anklagepunkten II und III wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen, zu acht Jahren verurteilt und 1951 entlassen. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Stellung in der Verantwortungskette
Das Profil beruht auf Handlungen, die das Gericht Wöhlers eigener Tätigkeit als Stabschef und Befehlshaber zuordnete, nicht allein auf seinem Dienstgrad. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Als Chef des Stabes der 11. Armee unterzeichnete er Befehle zum Zivilarbeitseinsatz und zur Dislozierung von Einheiten der Einsatzgruppe D. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
- Am 28. Oktober 1948 verhängte das Tribunal acht Jahre Haft. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
1948 wurde er in den Anklagepunkten II und III wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen, zu acht Jahren verurteilt und 1951 entlassen. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Grenzen der Quellenlage
Eine persönliche Beteiligung an jedem Verbrechen der Einsatzgruppe D oder eine gesonderte Opferzahl wird ihm nicht zugeschrieben. Ein Porträt mit sicher geprüfter Lizenz liegt nicht vor. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.