Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Otto Wöhler

Im Prozess gegen das Oberkommando zu acht Jahren Haft verurteilt und 1951 entlassen. 1894–1987

Otto Wöhler war Chef des Stabes der 11. Armee sowie später Oberbefehlshaber der 8. Armee und der Heeresgruppe Süd. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (besetzte Sowjetunion und Südosteuropa) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

KriegsverbrechenVerbrechen gegen die MenschlichkeitEinsatzgruppenZwangsarbeitVerbrecherische Befehle

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil beruht auf Handlungen, die das Gericht Wöhlers eigener Tätigkeit als Stabschef und Befehlshaber zuordnete, nicht allein auf seinem Dienstgrad. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

1948 wurde er in den Anklagepunkten II und III wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen, zu acht Jahren verurteilt und 1951 entlassen. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Eine persönliche Beteiligung an jedem Verbrechen der Einsatzgruppe D oder eine gesonderte Opferzahl wird ihm nicht zugeschrieben. Ein Porträt mit sicher geprüfter Lizenz liegt nicht vor. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.