Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Otto Lätsch

Am 22. Dezember 1947 zum Tode verurteilt; am 24. Januar 1948 hingerichtet. 1905–1948

Otto Lätsch war Lagerführer des Auschwitz-Außenlagers Gleiwitz IV. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Gleiwitz IV, Auschwitz) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

AuschwitzKonzentrationslagerSelektionenHinrichtungenLagerterrorShoah

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil beschreibt Lätschs im Urteil festgestellte Befehlsentscheidungen, Selektionen zur Vernichtung und unmittelbare Gewalt, ohne ihm pauschal alle in Gleiwitz IV begangenen Verbrechen zuzuschreiben. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Das Oberste Nationale Tribunal verurteilte ihn am 22. Dezember 1947 zum Tode; am 24. Januar 1948 wurde das Urteil in Krakau vollstreckt. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Die Gerichtsquelle und das Auschwitz-Museum nennen unterschiedliche Zahlen der Überlebenden des Revierbrandes; das Profil nennt deshalb keine Zahl. Ein Porträt mit eindeutig belegten Veröffentlichungsrechten wurde nicht gefunden. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.