Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Martin Sommer

Am 3. Juli 1958 wurde er wegen 25 Morden zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt; am 5. Mai 1959 verwarf der Bundesgerichtshof seine Revision. Die Vollstreckung wurde aus Gesundheitsgründen unterbrochen, eine Bewährungsentlassung erfolgte jedoch nicht. 1915–1988

Martin Sommer war Arrestaufseher und unmittelbarer Täter von Morden. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Buchenwald) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

KonzentrationslagerEinzeltötungenFolterLagerterror

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil schreibt Sommer die rechtskräftig festgestellten Morde und seine dokumentierte Funktion als Arrestaufseher zu, nicht jede berichtete Lagerstraftat. (Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

1971 wurde die Vollstreckung zur medizinischen Behandlung unterbrochen, 1973 kam er in ein Pflegeheim. Spätere Anträge auf Bewährungsentlassung wurden abgelehnt; er starb am 7. Juni 1988, während die Strafe fortbestand. (Quelle: angeführter Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Das Urteil umfasste 25 Morde und wies selbst darauf hin, dass dies nur einen Teil der vorgeworfenen Verbrechen darstellte. Das Profil legt keine vollständige Opferzahl fest und wiederholt keine ungeprüften Erzählungen. Ein Porträt mit eindeutig dokumentierten Veröffentlichungsrechten wurde nicht gefunden. (Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.