Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Martin Bormann
Martin Bormann war Leiter der Parteikanzlei der NSDAP und Sekretär Hitlers. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Deutsches Reich und zentrale Parteiverwaltung) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Bormann übernahm nach Rudolf Heß' Flug 1941 die Leitung der Parteikanzlei und wurde 1943 Hitlers offizieller Sekretär.
- Er kontrollierte den Zugang zu Hitler, übermittelte Weisungen und beaufsichtigte den reichsweiten Parteiapparat.
- Seine unterzeichneten Rundschreiben und Erlasse förderten die Verfolgung von Jüdinnen und Juden, Kirchen und besetzten Bevölkerungen und unterstützten Zwangsarbeit sowie die Übertragung jüdischer Angelegenheiten an den SS- und Polizeiapparat.
Stellung in der Verantwortungskette
Bormann übte Macht durch Zugangskontrolle, Entwurf, Übermittlung und Parteiaufsicht aus. Das Profil bindet Verantwortung an seine eigenen Dokumente und sein Amt, statt anzunehmen, jede über die Kanzlei vermittelte Politik sei von ihm ausgegangen.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Übernahme der Leitung der Parteikanzlei, Mai 1941
- Ernennung zum Sekretär des Führers, 1943
- Flucht aus dem Berliner Bunker und Tod, 2. Mai 1945
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Weil sein Schicksal unbekannt war, wurde Bormann vom Internationalen Militärgerichtshof in Abwesenheit angeklagt, wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen und 1946 zum Tode verurteilt. 1972 in Berlin gefundene Überreste wurden ihm zugeordnet; 1998 bestätigte dies ein DNA-Test.
Grenzen der Quellenlage
Bormanns bürokratischer Einfluss war weitreichend, aber häufig indirekt; das Profil unterscheidet dokumentierte Weisungen und institutionelle Kontrolle von unbelegten Behauptungen persönlicher Urheberschaft.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.