Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Karl Wolff

1964 wurde er wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 300000 Menschen zu 15 Jahren Haft verurteilt; 1965 wurde das Urteil bestätigt, 1969 kam er aus Gesundheitsgründen frei. 1900–1984

Karl Wolff war Chef von Himmlers Persönlichem Stab. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Deutsches Reich und besetztes Europa) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

ZentralverwaltungSSShoahDeportation von JudenEisenbahntransportAktion Reinhardt

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil trennt die belegte Funktion und das individuelle Handeln von den weiter reichenden Verbrechen der Institution oder unterstellten Formation. (Quelle: NS-Dokumentationszentrum München, zitierter Abschnitt; Quelle: Le Monde Juif, zitierter Abschnitt; Quelle: Harvard Law School Library, Nuremberg Trials Project, zitierter Abschnitt)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

1964 wurde er wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 300000 Menschen zu 15 Jahren Haft verurteilt; 1965 wurde das Urteil bestätigt, 1969 kam er aus Gesundheitsgründen frei. (Quelle: NS-Dokumentationszentrum München, zitierter Abschnitt; Quelle: Le Monde Juif, zitierter Abschnitt; Quelle: Harvard Law School Library, Nuremberg Trials Project, zitierter Abschnitt)

Grenzen der Quellenlage

Aufgenommen sind nur Aussagen, die den genannten Belegen zugeordnet sind. Ohne gesonderten Nachweis werden weder eine individuelle Opferzahl noch weitere Befehle zugeschrieben. Wegen ungeklärter Rechte wurde kein Porträt ausgewählt. (Quelle: NS-Dokumentationszentrum München, zitierter Abschnitt; Quelle: Le Monde Juif, zitierter Abschnitt; Quelle: Harvard Law School Library, Nuremberg Trials Project, zitierter Abschnitt)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.