Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Karl Pütz
Karl Pütz war Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD in Rowno, anschließend in Lublin. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Rowno · Wolhynien-Podolien · Lublin · Distrikt Lublin) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Pütz leitete seit 1942 den KdS Rowno und von Herbst 1943 bis Juli 1944 den KdS Lublin; beide Dienststellen erfüllten regionale Aufgaben von Sicherheitspolizei und SD.
- Eine von Pütz als KdS Lublin unterzeichnete amtliche Bekanntmachung vom 4. Juli 1944 verkündete die Erschießung von 60 Polen aus dem Kreis Biłgoraj; die Unterschrift dokumentiert seinen persönlichen Anteil an der Bekanntgabe und Legitimierung der Geiselhinrichtung.
- Die Enzyklopädie des USHMM gibt an, dass der SS- und Polizeiführer bei der Vorbereitung der Aktion Erntefest den KdS Karl Pütz neben Ordnungspolizei und Waffen-SS in die Ausführungskette einbezog.
- Die museale Dokumentation zu Mizocz schreibt das Massaker an der örtlichen jüdischen Bevölkerung einer dem KdS Pütz unterstellten Einheit zu; dies bestimmt die Befehlslinie, belegt aber nicht seine persönliche Anwesenheit bei den Erschießungen.
Stellung in der Verantwortungskette
Das Profil zeigt einen regionalen Kommandeur, der eine Dienststelle der Sicherheitspolizei mit Massenmordoperationen und Geiselterror verband. Der stärkste persönliche Beleg ist die unterzeichnete Bekanntmachung; bei Erntefest und Mizocz ist von seiner dokumentierten Stellung in der Befehlskette zu sprechen, nicht von eigenhändiger Tötung.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Leitung des KdS Rowno in den Jahren 1942–1943
- Übernahme des KdS Lublin im Herbst 1943
- Beteiligung der Dienststelle Pütz an der Ausführungskette der Aktion Erntefest im November 1943
- Unterzeichnung der Bekanntmachung über die Hinrichtung von 60 Geiseln am 4. Juli 1944
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Pütz stand nicht vor Gericht. Am 6. Mai 1945 erschoss er sich im Raum St. Märgen mit seiner Dienstpistole; diese Feststellung stützt sich auf einen erhaltenen Polizeibericht und eine Aufnahme des Leichnams.
Grenzen der Quellenlage
Die Unterschrift unter der Bekanntmachung belegt amtliche Verantwortung für die Verkündung der Hinrichtung, nicht die alleinige Entscheidung über die gesamte Tat. Die Unterstellung von Einheiten berechtigt nicht dazu, Pütz jede ihrer Handlungen zuzuschreiben. Die Umstände des Suizids sind in einem späteren Polizeibericht und durch fotografische Dokumentation belegt, nicht in einem Strafverfahren gegen Pütz.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.