Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Josef Remmele
Josef Remmele war Rapportführer in Dachau und Leiter der Außenlager Eintrachthütte und Jawischowitz. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Dachau und Auschwitz-Außenlager) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Josef Remmele wurde am 3. März 1903 in Horgau geboren und war SS-Unterführer in Dachau und Auschwitz. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
- Er leitete die Außenlager Eintrachthütte und Jawischowitz; zuvor war er in Dachau Blockführer, Arbeitseinsatzführer und Rapportführer. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
- Im Prozess räumte er Feuerbefehle bei zwei Hinrichtungen von 40 und 97 Russen ein; er wurde für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Stellung in der Verantwortungskette
Das Profil trennt Remmeles nachgewiesene Taten in Dachau von den Bedingungen in den Auschwitz-Außenlagern; es ordnet ihm weder die von Ärzten vorgenommenen Selektionen noch jeden Übergriff unterstellter Wachleute zu. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Von Juli 1944 bis zur Auflösung des Außenlagers leitete er Jawischowitz; zuvor hatte er Eintrachthütte geführt. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
- Am 15. September 1947 verurteilte ihn ein US-Militärgericht zum Tode. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Ein US-Militärgericht verurteilte ihn im September 1947 zum Tode; 1948 wurde er in Landsberg hingerichtet. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Grenzen der Quellenlage
Die genaue Tatzuordnung bleibt auf seine eingeräumten Befehle und die gerichtlichen Feststellungen begrenzt; die Beschreibung der Außenlager belegt Funktion und Kontext, nicht jede Einzeltat. Ein Porträt mit eindeutig belegten Veröffentlichungsrechten wurde nicht gefunden. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.