Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Josef Oberhauser

In München wegen Beihilfe zum Mord zu vier Jahren und sechs Monaten verurteilt; weitere Urteile waren vorausgegangen und folgten später. 1915–1979

Josef Oberhauser war Verbindungsoffizier Christian Wirths und Angehöriger des Bełżecer Personals. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Bełżec im besetzten Polen) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

Aktion ReinhardtBełżecGaskammernShoah

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Seine Verantwortung beruht auf individuell festgestellten logistischen Handlungen und der Anwesenheit bei Transporten, nicht allein auf der Zugehörigkeit zum Personal. (Quelle: Justiz und NS-Verbrechen, Urteil des Landgerichts München I, Bd. 35, S. 629; Quelle: Justiz und NS-Verbrechen, Urteilsfeststellungen, Bd. 35, S. 634; Quelle: Justiz und NS-Verbrechen, Strafzumessung, Bd. 35, S. 643; Quelle: Inventar des Instituts für Nationales Gedenken, IPN BU 2586/152, Abschrift des Münchner Urteils; Quelle: Istrapedia, biografischer Eintrag zu Josef Oberhauser)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Nach dem Magdeburger Urteil von fünfzehn Jahren wurde er im Bełżec-Verfahren erneut angeklagt und zu vier Jahren und sechs Monaten verurteilt; der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil. Später verurteilte ihn ein italienisches Gericht in Abwesenheit zu lebenslanger Haft. (Quelle: Justiz und NS-Verbrechen, Urteil des Landgerichts München I, Bd. 35, S. 629; Quelle: Justiz und NS-Verbrechen, Urteilsfeststellungen, Bd. 35, S. 634; Quelle: Justiz und NS-Verbrechen, Strafzumessung, Bd. 35, S. 643; Quelle: Inventar des Instituts für Nationales Gedenken, IPN BU 2586/152, Abschrift des Münchner Urteils; Quelle: Istrapedia, biografischer Eintrag zu Josef Oberhauser)

Grenzen der Quellenlage

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.