Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Josef Altstötter

Von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit freigesprochen; wegen wissender SS-Mitgliedschaft zu fünf Jahren verurteilt. 1892–1979

Josef Altstötter war Leiter der Abteilung Zivilrecht und Zivilprozess. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Berlin, Deutsches Reich) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

JustizSSZentralverwaltung

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Die Verantwortung ist auf den Urteilstenor zu begrenzen: Altstötter wurde wegen wissender SS-Mitgliedschaft verurteilt, nicht wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, „Nacht und Nebel“ oder einzelner Rassenurteile. (Quelle: nuremberg.law.harvard.edu, angegebene Fundstelle; Quelle: nuremberg.law.harvard.edu, angegebene Fundstelle; Quelle: tile.loc.gov, angegebene Fundstelle)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Das US-Militärtribunal III sprach ihn in den Punkten II und III frei, verurteilte ihn in Punkt IV und verhängte fünf Jahre Haft unter Anrechnung der Untersuchungshaft. (Quelle: nuremberg.law.harvard.edu, angegebene Fundstelle; Quelle: nuremberg.law.harvard.edu, angegebene Fundstelle; Quelle: tile.loc.gov, angegebene Fundstelle)

Grenzen der Quellenlage

Ihm werden weder die freigesprochenen Anklagepunkte noch Verbrechen anderer SS-Mitglieder zugerechnet. Kein Porträt wurde ohne geprüfte Rechte an einer konkreten Datei gewählt. (Quelle: nuremberg.law.harvard.edu, angegebene Fundstelle; Quelle: nuremberg.law.harvard.edu, angegebene Fundstelle; Quelle: tile.loc.gov, angegebene Fundstelle)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.