Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Irma Grese

im Belsen-Prozess verurteilt und im Dezember 1945 hingerichtet 1923–1945

Irma Grese war Aufseherin und leitende Oberaufseherin in Ravensbrück, Auschwitz-Birkenau und Bergen-Belsen. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Ravensbrück, Auschwitz-Birkenau und Bergen-Belsen) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Gesicherte Befunde

  • Grese wurde in Ravensbrück zur Aufseherin ausgebildet und diente ab März 1943 in Auschwitz-Birkenau.
  • In Birkenau stieg sie zu einer leitenden Aufseherin auf; Zeuginnen und Zeugen berichteten von Schlägen, Angriffen mit einem Hund und ihrer Beteiligung an Selektionen.
  • Ein britisches Militärtribunal verurteilte sie wegen in Auschwitz und Bergen-Belsen begangener Kriegsverbrechen.

Stellung in der Verantwortungskette

Greses Verantwortung war unmittelbar und lokal: Sie übte Zwangsgewalt über Häftlinge aus und beteiligte sich an dokumentierter Gewalt und an Selektionen. Das Profil schreibt ihr nicht die Gesamtzahl der in jedem Lager ihrer Dienstzeit Ermordeten zu.

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

  • Im Juli 1942 trat sie in den Lagerdienst ein und wurde in Ravensbrück ausgebildet.
  • Ab März 1943 diente sie in Auschwitz-Birkenau und stieg dort zu leitenden Aufsichtsfunktionen auf.
  • Am 13. Dezember 1945 wurde sie nach dem Belsen-Prozess in Hameln gehängt.
Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Britische Truppen nahmen Grese nach der Befreiung Bergen-Belsens fest. Das Gericht in Lüneburg verurteilte sie im November 1945 zum Tode; das Urteil wurde im folgenden Monat vollstreckt.

Grenzen der Quellenlage

Zeugenaussagen belegen bestimmte Misshandlungsformen und Beteiligung an Selektionen, doch für eine einzelne Aufseherin lässt sich keine verlässliche persönliche Opferzahl berechnen. Weibliche Aufseherinnen gehörten zum SS-Gefolge und hatten keine regulären militärischen SS-Dienstgrade.

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.