Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Heinrich Schmitz

Zum Tode verurteilt und am 26. November 1948 hingerichtet. 1896–1948

Heinrich Schmitz war Vertragsarzt und Leiter des Häftlingskrankenbaus im KZ Flossenbürg. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Flossenbürg, Deutschland) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

NS-MedizinKonzentrationslagerErmordung von Patientinnen und PatientenSelektionen

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil schreibt Heinrich Schmitz nur die in den angeführten Quellen belegte Rolle und das dort dokumentierte Verhalten zu, ohne ihm sämtliche Verbrechen der mit ihm verbundenen Institutionen oder Einheiten zuzurechnen. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Die Überprüfung vom 27. Februar 1948 bestätigte Schuldspruch und Strafe und vermerkte, dass kein Antrag auf Überprüfung oder Gnade vorlag; die Hinrichtung erfolgte am 26. November 1948. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Die Zusammenfassung der Taten wahrt den prozessualen Charakter der Feststellungen und nennt keine individuelle Opferzahl. Schmitz war zuvor Opfer einer Zwangssterilisation nach nationalsozialistischem Recht, doch weisen die Quellen nicht darauf hin, dass sein späterer Lagerdienst oder seine Taten auf Zwang beruhten; diese biografische Viktimisierung wird nicht als Einschränkung der Verantwortung dargestellt. Eine individuelle Opferzahl wird nicht festgelegt; zusätzliche Befehle oder Handlungen werden ohne ausdrücklichen Quellenbeleg nicht zugeschrieben. Ein Porträt mit eindeutig dokumentierten Veröffentlichungsrechten wurde nicht gefunden. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.