Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Harry Schulz
Harry Schulz war stellvertretender Leiter des Selbstschutzes in Łobżenica und Leiter des Lagers Górka Klasztorna. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Łobżenica · Górka Klasztorna · Kreis Wyrzysk) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Im Herbst 1939 war er stellvertretender Leiter des Selbstschutzes in Łobżenica. Er leitete das im Kloster Górka Klasztorna eingerichtete Lager, in dem Polen und Juden gefangen gehalten wurden. (Institutionelle Quelle: edukacja.ipn.gov.pl; Institutionelle Quelle: ph.muzeum1939.pl)
- Das West-Institut veröffentlicht Antoni Knajdeks Aussage über die Misshandlung des Lehrers Kuliński durch Schulz. Der IPN-Katalog verbindet ihn außerdem mit der Leitung von Erschießungen in Paterek; dieser Ort wird nicht mit dem Kloster gleichgesetzt. (Institutionelle Quelle: podstrony.iz.poznan.pl; Institutionelle Quelle: edukacja.ipn.gov.pl)
- Im Juli 1940 verurteilte das deutsche Sondergericht in Bydgoszcz ihn zu 15 Jahren Zuchthaus wegen Vergewaltigungen, die das rassistische Recht als „Rassenschande“ einstufte. Das Urteil ahndete nicht die Massenmorde. (Institutionelle Quelle: podstrony.iz.poznan.pl)
- Nach dem Krieg verbarg er seine Identität als Henryk Szulc. Im März 1953 wurde er verhaftet; ein polnisches Gericht verurteilte ihn zum Tode, das Urteil wurde im Februar 1954 vollstreckt. (Institutionelle Quelle: podstrony.iz.poznan.pl)
Stellung in der Verantwortungskette
Das Profil verbindet lokale Befehlsgewalt mit persönlicher Gewalt, die Zeugen schilderten. Institution, Ort und konkreter Täter werden unterschieden: Die Zugehörigkeit zum Selbstschutz reicht nicht aus, um jedem Mitglied jedes örtliche Verbrechen zuzuschreiben. (Institutionelle Quelle: podstrony.iz.poznan.pl; Institutionelle Quelle: ph.muzeum1939.pl)
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- 1939 – Funktion im Selbstschutz Łobżenica und Leitung des Lagers Górka Klasztorna (Institutionelle Quelle: edukacja.ipn.gov.pl; Institutionelle Quelle: ph.muzeum1939.pl)
- Juli 1940 – deutsches Urteil von 15 Jahren Zuchthaus (Institutionelle Quelle: podstrony.iz.poznan.pl)
- März 1953 – Verhaftung unter verborgener Identität (Institutionelle Quelle: podstrony.iz.poznan.pl)
- 1953 – polnisches Todesurteil; Februar 1954 – Vollstreckung (Institutionelle Quelle: podstrony.iz.poznan.pl; Institutionelle Quelle: edukacja.ipn.gov.pl)
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Laut West-Institut befand ihn das im Schnellverfahren urteilende Gericht in Bydgoszcz des Mordes an 186 Einwohnern des Kreises Wyrzysk für schuldig. Der IPN-Katalog nennt Nakło als Verhandlungsort. Nach dem Urteil von 1953 wurde die Todesstrafe im Februar 1954 vollstreckt. Die Zahl aus dem Urteil ist keine Gesamtbilanz der Opfer des örtlichen Selbstschutzes. (Institutionelle Quelle: podstrony.iz.poznan.pl; Institutionelle Quelle: edukacja.ipn.gov.pl)
Grenzen der Quellenlage
Zeugenaussagen wurden nach dem Krieg gesammelt; Einzelheiten aus Jan Topórs Aussage werden nicht als Ergebnis eigener Einsicht in die Originalakten dargestellt. Das deutsche Urteil wegen Vergewaltigungen und das polnische Mordurteil waren getrennte Verfahren. Ohne eingesehene Dokumentation nennen wir weder Vollstreckungstag noch -methode. Das Geburtsdatum stammt aus einer reproduzierten Bildbeschreibung, nicht aus einem Personenstandsregister. (Institutionelle Quelle: podstrony.iz.poznan.pl; Institutionelle Quelle: towarzystwolobzenica.pl)
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.