Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Harry Schulz

1953 in Polen zum Tode verurteilt; Urteil im Februar 1954 vollstreckt 1910–1954

Harry Schulz war stellvertretender Leiter des Selbstschutzes in Łobżenica und Leiter des Lagers Górka Klasztorna. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Łobżenica · Górka Klasztorna · Kreis Wyrzysk) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

MassenhinrichtungenGefängnisse und FolterShoah

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil verbindet lokale Befehlsgewalt mit persönlicher Gewalt, die Zeugen schilderten. Institution, Ort und konkreter Täter werden unterschieden: Die Zugehörigkeit zum Selbstschutz reicht nicht aus, um jedem Mitglied jedes örtliche Verbrechen zuzuschreiben. (Institutionelle Quelle: podstrony.iz.poznan.pl; Institutionelle Quelle: ph.muzeum1939.pl)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Laut West-Institut befand ihn das im Schnellverfahren urteilende Gericht in Bydgoszcz des Mordes an 186 Einwohnern des Kreises Wyrzysk für schuldig. Der IPN-Katalog nennt Nakło als Verhandlungsort. Nach dem Urteil von 1953 wurde die Todesstrafe im Februar 1954 vollstreckt. Die Zahl aus dem Urteil ist keine Gesamtbilanz der Opfer des örtlichen Selbstschutzes. (Institutionelle Quelle: podstrony.iz.poznan.pl; Institutionelle Quelle: edukacja.ipn.gov.pl)

Grenzen der Quellenlage

Zeugenaussagen wurden nach dem Krieg gesammelt; Einzelheiten aus Jan Topórs Aussage werden nicht als Ergebnis eigener Einsicht in die Originalakten dargestellt. Das deutsche Urteil wegen Vergewaltigungen und das polnische Mordurteil waren getrennte Verfahren. Ohne eingesehene Dokumentation nennen wir weder Vollstreckungstag noch -methode. Das Geburtsdatum stammt aus einer reproduzierten Bildbeschreibung, nicht aus einem Personenstandsregister. (Institutionelle Quelle: podstrony.iz.poznan.pl; Institutionelle Quelle: towarzystwolobzenica.pl)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.