Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Hans Stark

In Frankfurt als Mittäter des Mordes verurteilt und nach Jugendstrafrecht mit 10 Jahren Freiheitsstrafe belegt. 1921–1991

Hans Stark war Blockführer und Angehöriger der Politischen Abteilung in Auschwitz. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Auschwitz im besetzten Polen) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

AuschwitzGaskammernShoahLagerterror

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil stützt sich auf individualisierte Feststellungen des Urteils und nicht nur auf seinen Dienst in Auschwitz. Die Anwendung des Jugendstrafrechts folgte aus seinem damaligen Alter und bedeutete keinen Freispruch. (Quelle: Fritz Bauer Institut, 182. Verhandlungstag, 19. August 1965, mündliche Urteilsbegründung, Abschnitt zu Hans Stark; Quelle: Bildungsportal Auschwitz-Prozess Frankfurt, Geschichte des ersten Prozesses, Abschnitt zu den Urteilen; Quelle: Hessisches Landesarchiv, Kapitel 5, Abschnitt zum Urteil im Auschwitz-Prozess)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Das Landgericht Frankfurt am Main sprach ihn als Mittäter des Mordes schuldig und verurteilte ihn nach Jugendstrafrecht zu 10 Jahren Freiheitsstrafe. (Quelle: Bildungsportal Auschwitz-Prozess Frankfurt, Geschichte des ersten Prozesses, Abschnitt zu den Urteilen; Quelle: Hessisches Landesarchiv, Kapitel 5, Abschnitt zum Urteil im Auschwitz-Prozess)

Grenzen der Quellenlage

Stark wird weder eine Gesamtzahl aller Opfer der Politischen Abteilung noch jede vorgeworfene Tat zugerechnet; verwendet werden die in der Begründung genannten Feststellungen. Sein Alter beeinflusste die Strafzumessung. Wegen ungeklärter Rechte an einer bestimmten Datei wurde kein Porträt ausgewählt. (Quelle: Fritz Bauer Institut, 182. Verhandlungstag, 19. August 1965, mündliche Urteilsbegründung, Abschnitt zu Hans Stark; Quelle: Bildungsportal Auschwitz-Prozess Frankfurt, Geschichte des ersten Prozesses, Abschnitt zu den Urteilen)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.