Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Hans Sommer

Am 20. April 1950 zu 1 Jahr Haft oder 6.000 Francs Geldstrafe verurteilt; am 1. Juli 1950 entlassen. 1914–1987

Hans Sommer war SD-Ausland-Mitarbeiter, der Sprengstoff für Anschläge auf Pariser Synagogen lieferte. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (besetztes Frankreich) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

Sicherheitspolizei und SDReichssicherheitshauptamt (RSHA)Besetztes FrankreichJudenverfolgungPolizeiterrorSS

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil schreibt Hans Sommer nur die in den angeführten Quellen belegte Rolle und das dort dokumentierte Verhalten zu, ohne ihm sämtliche Verbrechen der mit ihm verbundenen Institutionen oder Einheiten zuzurechnen. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Nach seiner Rückkehr nach Deutschland arbeitete er mit westdeutschen und ostdeutschen Nachrichtendiensten zusammen; er starb am 31. Oktober 1987 in Brescia. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Das Profil schreibt Sommer die Lieferung des Sprengstoffs zu, die der französische institutionelle Beleg bestätigt, nicht das persönliche Anbringen jeder Bombe. Es unterscheidet außerdem zwischen dem eingestellten Marseiller Verfahren und dem späteren Pariser Urteil. Eine individuelle Opferzahl wird nicht festgelegt; zusätzliche Befehle oder Handlungen werden ohne ausdrücklichen Quellenbeleg nicht zugeschrieben. Ein Porträt mit eindeutig dokumentierten Veröffentlichungsrechten wurde nicht gefunden. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.