Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Gustav Krupp von Bohlen und Halbach
Gustav Krupp von Bohlen und Halbach war Industrieller und Vorsitzender des Krupp-Aufsichtsrats. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Essen · Deutschland) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Gustav Krupp von Bohlen und Halbach (1870–1950) führte den Aufsichtsrat der Fried. Krupp AG bis 1943 und stand von 1931 bis 1934 dem Reichsverband der Deutschen Industrie vor. (Quelle: Deutsches Historisches Museum — LeMO, Biografie, Zeilen 5–84: Aufsichtsratsvorsitz 1909–1943, Verbandspräsidentschaft 1931–1934, Spende 1933, Zwangsarbeitszahl, 1945–1950; Quelle: Harvard Law School Library — Nuremberg Trials Project, Protokoll des Flick-Prozesses, 11. März 1948, HLSL-Sequenz 2875 / Druckseite 2867, Zeilen 269–284, Dokument D-151/NI-439: Brief Krupps an Schacht vom 30. Mai 1933)
- In einem Brief vom 30. Mai 1933 an Hjalmar Schacht übernahm er die Leitung einer Sammlung der Industrie und beschrieb Unterstützung für Hitler, die NSDAP und den Stahlhelm; er leitete auch den Verwaltungsrat der Adolf-Hitler-Spende. (Quelle: Deutsches Historisches Museum — LeMO, Biografie, Zeilen 5–84: Aufsichtsratsvorsitz 1909–1943, Verbandspräsidentschaft 1931–1934, Spende 1933, Zwangsarbeitszahl, 1945–1950; Quelle: Harvard Law School Library — Nuremberg Trials Project, Protokoll des Flick-Prozesses, 11. März 1948, HLSL-Sequenz 2875 / Druckseite 2867, Zeilen 269–284, Dokument D-151/NI-439: Brief Krupps an Schacht vom 30. Mai 1933)
- Nach Angaben des Deutschen Historischen Museums setzte das Unternehmen Krupp von 1940 bis 1945 mindestens 100.000 Zwangsarbeitskräfte ein. Diese Unternehmenszahl umfasst Jahre nach Gustavs Ausscheiden aus dem Aufsichtsratsvorsitz 1943. (Quelle: United States Holocaust Memorial Museum — Holocaust Encyclopedia, Abschnitte „Gustav Krupp and the Nazi regime“ und „Gustav Krupp and the Nuremberg trials“, Zeilen 98–121; Quelle: Deutsches Historisches Museum — LeMO, Biografie, Zeilen 5–84: Aufsichtsratsvorsitz 1909–1943, Verbandspräsidentschaft 1931–1934, Spende 1933, Zwangsarbeitszahl, 1945–1950)
- 1945 klagten ihn die Ankläger des Internationalen Militärgerichtshofs an; eine Ärztekommission befand ihn jedoch für verhandlungsunfähig. Er wurde weder verhandelt noch verurteilt und starb am 16. Januar 1950. (Quelle: United States Holocaust Memorial Museum — Holocaust Encyclopedia, Abschnitte „Gustav Krupp and the Nazi regime“ und „Gustav Krupp and the Nuremberg trials“, Zeilen 98–121; Quelle: Deutsches Historisches Museum — LeMO, Biografie, Zeilen 5–84: Aufsichtsratsvorsitz 1909–1943, Verbandspräsidentschaft 1931–1934, Spende 1933, Zwangsarbeitszahl, 1945–1950; Quelle: Ärztekommission des Internationalen Militärgerichtshofs — Yale Avalon Project, Bericht der Ärztekommission vom 7. November 1945, Zeilen 16–31)
Stellung in der Verantwortungskette
Individuell belegt sind seine Leitungsfunktionen und die bewusste Organisation finanzieller Unterstützung des Regimes. Die Zahl der Zwangsarbeitskräfte betrifft das Unternehmen; sie belegt keinen bestimmten persönlichen Befehl Gustavs oder seine Verantwortung für jede einzelne betroffene Person. (Quelle: United States Holocaust Memorial Museum — Holocaust Encyclopedia, Abschnitte „Gustav Krupp and the Nazi regime“ und „Gustav Krupp and the Nuremberg trials“, Zeilen 98–121; Quelle: Deutsches Historisches Museum — LeMO, Biografie, Zeilen 5–84: Aufsichtsratsvorsitz 1909–1943, Verbandspräsidentschaft 1931–1934, Spende 1933, Zwangsarbeitszahl, 1945–1950; Quelle: Harvard Law School Library — Nuremberg Trials Project, Protokoll des Flick-Prozesses, 11. März 1948, HLSL-Sequenz 2875 / Druckseite 2867, Zeilen 269–284, Dokument D-151/NI-439: Brief Krupps an Schacht vom 30. Mai 1933; Quelle: Ärztekommission des Internationalen Militärgerichtshofs — Yale Avalon Project, Bericht der Ärztekommission vom 7. November 1945, Zeilen 16–31)
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- 1933 — Leitung der industriellen Spendensammlung für Hitler und die NSDAP, belegt durch seinen Brief. (Quelle: Deutsches Historisches Museum — LeMO, Biografie, Zeilen 5–84: Aufsichtsratsvorsitz 1909–1943, Verbandspräsidentschaft 1931–1934, Spende 1933, Zwangsarbeitszahl, 1945–1950; Quelle: Harvard Law School Library — Nuremberg Trials Project, Protokoll des Flick-Prozesses, 11. März 1948, HLSL-Sequenz 2875 / Druckseite 2867, Zeilen 269–284, Dokument D-151/NI-439: Brief Krupps an Schacht vom 30. Mai 1933)
- 1940–1945 — Zwangsarbeit im Unternehmen Krupp; Gustav gab den Aufsichtsratsvorsitz 1943 ab. (Quelle: Deutsches Historisches Museum — LeMO, Biografie, Zeilen 5–84: Aufsichtsratsvorsitz 1909–1943, Verbandspräsidentschaft 1931–1934, Spende 1933, Zwangsarbeitszahl, 1945–1950)
- 1945 — Anklage vor dem IMT und Feststellung der Verhandlungsunfähigkeit; kein Urteil. (Quelle: United States Holocaust Memorial Museum — Holocaust Encyclopedia, Abschnitte „Gustav Krupp and the Nazi regime“ und „Gustav Krupp and the Nuremberg trials“, Zeilen 98–121; Quelle: Ärztekommission des Internationalen Militärgerichtshofs — Yale Avalon Project, Bericht der Ärztekommission vom 7. November 1945, Zeilen 16–31)
- 16. Januar 1950 — Tod in Blühnbach. (Quelle: Deutsches Historisches Museum — LeMO, Biografie, Zeilen 5–84: Aufsichtsratsvorsitz 1909–1943, Verbandspräsidentschaft 1931–1934, Spende 1933, Zwangsarbeitszahl, 1945–1950)
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Er wurde 1945 für das IMT-Verfahren angeklagt, aber eine einstimmige Ärztekommission erklärte ihn für verhandlungsunfähig. Gegen ihn fand keine Hauptverhandlung statt und es erging kein Urteil; er starb 1950. (Quelle: United States Holocaust Memorial Museum — Holocaust Encyclopedia, Abschnitte „Gustav Krupp and the Nazi regime“ und „Gustav Krupp and the Nuremberg trials“, Zeilen 98–121; Quelle: Deutsches Historisches Museum — LeMO, Biografie, Zeilen 5–84: Aufsichtsratsvorsitz 1909–1943, Verbandspräsidentschaft 1931–1934, Spende 1933, Zwangsarbeitszahl, 1945–1950; Quelle: Ärztekommission des Internationalen Militärgerichtshofs — Yale Avalon Project, Bericht der Ärztekommission vom 7. November 1945, Zeilen 16–31)
Grenzen der Quellenlage
Der Brief von 1933 belegt Finanzierungstätigkeit, keinen gerichtlichen Schuldspruch. Die Zahl von mindestens 100.000 betrifft den Konzern und reicht über seine Amtszeit hinaus; ein persönlicher Zwangsarbeitsbefehl oder die spätere Verurteilung seines Sohnes Alfried wird ihm nicht zugeschrieben. Bildrechte sind ungeklärt; kein Porträt. (Quelle: United States Holocaust Memorial Museum — Holocaust Encyclopedia, Abschnitte „Gustav Krupp and the Nazi regime“ und „Gustav Krupp and the Nuremberg trials“, Zeilen 98–121; Quelle: Deutsches Historisches Museum — LeMO, Biografie, Zeilen 5–84: Aufsichtsratsvorsitz 1909–1943, Verbandspräsidentschaft 1931–1934, Spende 1933, Zwangsarbeitszahl, 1945–1950; Quelle: Harvard Law School Library — Nuremberg Trials Project, Protokoll des Flick-Prozesses, 11. März 1948, HLSL-Sequenz 2875 / Druckseite 2867, Zeilen 269–284, Dokument D-151/NI-439: Brief Krupps an Schacht vom 30. Mai 1933; Quelle: Ärztekommission des Internationalen Militärgerichtshofs — Yale Avalon Project, Bericht der Ärztekommission vom 7. November 1945, Zeilen 16–31)
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.