Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Gustav Krupp von Bohlen und Halbach

Für den IMT-Prozess angeklagt, aber verhandlungsunfähig; kein Urteil. 1870–1950

Gustav Krupp von Bohlen und Halbach war Industrieller und Vorsitzender des Krupp-Aufsichtsrats. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Essen · Deutschland) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

FinanzierungZwangsarbeitIndustrie

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Individuell belegt sind seine Leitungsfunktionen und die bewusste Organisation finanzieller Unterstützung des Regimes. Die Zahl der Zwangsarbeitskräfte betrifft das Unternehmen; sie belegt keinen bestimmten persönlichen Befehl Gustavs oder seine Verantwortung für jede einzelne betroffene Person. (Quelle: United States Holocaust Memorial Museum — Holocaust Encyclopedia, Abschnitte „Gustav Krupp and the Nazi regime“ und „Gustav Krupp and the Nuremberg trials“, Zeilen 98–121; Quelle: Deutsches Historisches Museum — LeMO, Biografie, Zeilen 5–84: Aufsichtsratsvorsitz 1909–1943, Verbandspräsidentschaft 1931–1934, Spende 1933, Zwangsarbeitszahl, 1945–1950; Quelle: Harvard Law School Library — Nuremberg Trials Project, Protokoll des Flick-Prozesses, 11. März 1948, HLSL-Sequenz 2875 / Druckseite 2867, Zeilen 269–284, Dokument D-151/NI-439: Brief Krupps an Schacht vom 30. Mai 1933; Quelle: Ärztekommission des Internationalen Militärgerichtshofs — Yale Avalon Project, Bericht der Ärztekommission vom 7. November 1945, Zeilen 16–31)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Er wurde 1945 für das IMT-Verfahren angeklagt, aber eine einstimmige Ärztekommission erklärte ihn für verhandlungsunfähig. Gegen ihn fand keine Hauptverhandlung statt und es erging kein Urteil; er starb 1950. (Quelle: United States Holocaust Memorial Museum — Holocaust Encyclopedia, Abschnitte „Gustav Krupp and the Nazi regime“ und „Gustav Krupp and the Nuremberg trials“, Zeilen 98–121; Quelle: Deutsches Historisches Museum — LeMO, Biografie, Zeilen 5–84: Aufsichtsratsvorsitz 1909–1943, Verbandspräsidentschaft 1931–1934, Spende 1933, Zwangsarbeitszahl, 1945–1950; Quelle: Ärztekommission des Internationalen Militärgerichtshofs — Yale Avalon Project, Bericht der Ärztekommission vom 7. November 1945, Zeilen 16–31)

Grenzen der Quellenlage

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.