Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Greta Bösel
Greta Bösel war Aufseherin beim Arbeitseinsatz weiblicher Häftlinge im KZ Ravensbrück. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Ravensbrück · Deutschland) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Greta Bösel (in Akten auch „Grete Boesel“) wurde am 9. Mai 1908 in Elberfeld geboren. Ende August 1944 kam sie nach Ravensbrück und arbeitete im Häftlingsarbeitseinsatz. (Quelle: Silke Schäfer / Technische Universität Berlin — Dissertation, Druckseiten 185 und 256, biografischer Absatz und Personaltabelle)
- In britischen Prozessakten zitierte Zeuginnen schilderten Schläge gegen kranke oder schwache Häftlinge; Bösel selbst räumte Ohrfeigen ein. Eine konkrete Opferzahl wird daraus nicht abgeleitet. (Quelle: Ljiljana Heise / British National Archives WO 235/306–312 — Kapitel über Greta Bösel, etwa Zeilen 1105–1110, 1171–1177 und 1208–1209; verweist auf Akten WO 235/306, 308, 310 und 312)
- Im ersten Ravensbrück-Prozess verurteilte sie das britische Militärgericht am 3. Februar 1947 zum Tode. Am 2. Mai 1947 wurde sie in Hameln hingerichtet. (Quelle: Silke Schäfer / Technische Universität Berlin — Dissertation, Druckseiten 185 und 256, biografischer Absatz und Personaltabelle; Quelle: KZ-Gedenkstätte Neuengamme — Ausstellungstafel zum ersten Ravensbrück-Prozess, PDF-Seite 20, Zeilen über Grete Bösel)
Stellung in der Verantwortungskette
Die individuelle Verantwortung stützt sich auf ihre Tätigkeit im Arbeitseinsatz und die Zeugenaussagen sowie das Eingeständnis von Gewalt, nicht auf alle Lagerverbrechen. (Quelle: Silke Schäfer / Technische Universität Berlin — Dissertation, Druckseiten 185 und 256, biografischer Absatz und Personaltabelle; Quelle: Ljiljana Heise / British National Archives WO 235/306–312 — Kapitel über Greta Bösel, etwa Zeilen 1105–1110, 1171–1177 und 1208–1209; verweist auf Akten WO 235/306, 308, 310 und 312)
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- 9. Mai 1908 – Geburt in Elberfeld (Quelle: Silke Schäfer / Technische Universität Berlin — Dissertation, Druckseiten 185 und 256, biografischer Absatz und Personaltabelle)
- 28. August 1944 – Einweisung nach Ravensbrück (Quelle: Silke Schäfer / Technische Universität Berlin — Dissertation, Druckseiten 185 und 256, biografischer Absatz und Personaltabelle)
- 1944–1945 – Häftlingsarbeitseinsatz und Gewalt (Quelle: Silke Schäfer / Technische Universität Berlin — Dissertation, Druckseiten 185 und 256, biografischer Absatz und Personaltabelle; Quelle: Ljiljana Heise / British National Archives WO 235/306–312 — Kapitel über Greta Bösel, etwa Zeilen 1105–1110, 1171–1177 und 1208–1209; verweist auf Akten WO 235/306, 308, 310 und 312)
- 3. Februar 1947 – Todesurteil (Quelle: Silke Schäfer / Technische Universität Berlin — Dissertation, Druckseiten 185 und 256, biografischer Absatz und Personaltabelle; Quelle: KZ-Gedenkstätte Neuengamme — Ausstellungstafel zum ersten Ravensbrück-Prozess, PDF-Seite 20, Zeilen über Grete Bösel)
- 2. Mai 1947 – Hinrichtung in Hameln (Quelle: Silke Schäfer / Technische Universität Berlin — Dissertation, Druckseiten 185 und 256, biografischer Absatz und Personaltabelle; Quelle: Ljiljana Heise / British National Archives WO 235/306–312 — Kapitel über Greta Bösel, etwa Zeilen 1105–1110, 1171–1177 und 1208–1209; verweist auf Akten WO 235/306, 308, 310 und 312)
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Ein britisches Militärgericht verurteilte Bösel im ersten Ravensbrück-Prozess am 3. Februar 1947 zum Tode; das Urteil wurde am 2. Mai 1947 in Hameln vollstreckt. (Quelle: Silke Schäfer / Technische Universität Berlin — Dissertation, Druckseiten 185 und 256, biografischer Absatz und Personaltabelle; Quelle: Ljiljana Heise / British National Archives WO 235/306–312 — Kapitel über Greta Bösel, etwa Zeilen 1105–1110, 1171–1177 und 1208–1209; verweist auf Akten WO 235/306, 308, 310 und 312; Quelle: KZ-Gedenkstätte Neuengamme — Ausstellungstafel zum ersten Ravensbrück-Prozess, PDF-Seite 20, Zeilen über Grete Bösel)
Grenzen der Quellenlage
Das britische Urteil enthält keine schriftlichen Gründe, aus denen die richterliche Feststellung zu jedem einzelnen Vorwurf hervorgeht. Greta/Grete und Bösel/Boesel variieren; eigene Unterschriften sprechen für Greta. Kein Porträt mit geklärten Nutzungsrechten. (Quelle: Ljiljana Heise / British National Archives WO 235/306–312 — Kapitel über Greta Bösel, etwa Zeilen 1105–1110, 1171–1177 und 1208–1209; verweist auf Akten WO 235/306, 308, 310 und 312)
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.