Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Fritz Knöchlein

wegen des Massakers an Kriegsgefangenen bei Le Paradis zum Tode verurteilt; am 21. Januar 1949 hingerichtet 1911–1949

Fritz Knöchlein war Kompaniechef im 2. SS-Totenkopf-Infanterie-Regiment. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Le Paradis · Nordfrankreich) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

KriegsverbrechenKriegsgefangeneMassenhinrichtungen

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Der Eintrag behandelt den konkreten Befehl gegen Kriegsgefangene und das spätere Gerichtsurteil, nicht sämtliche Verbrechen der Division Totenkopf. (Quelle: KZ-Gedenkstätte Neuengamme, Die Hamburger Curiohaus-Prozesse, Ausstellungstafel 39 (2017), PDF-S. 1 / gedruckte S. 39, Zeilen 0–24 und 31–49.; Quelle: The National Archives (UK), Fallkatalog des War Office/Judge Advocate General, WO 235/572A, ‘War crimes, Fritz Knoechlein, barn and entrance in field, Le Paradis case’ (Hamburg, 1948).)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Ein britisches Militärgericht verhandelte vom 28. August bis 25. Oktober 1948 in Hamburg gegen Knöchlein wegen der Ermordung kapitulierter Gefangener bei Le Paradis. Er wurde zum Tode verurteilt; das Urteil wurde am 21. Januar 1949 im Gefängnis Hameln vollstreckt. (Quelle: Bernhard Gelderblom, Hamelner Hinrichtungsregister, ‘Die Hingerichteten in alphabetischer Reihenfolge’, Zeile 192, Eintrag Knöchlein und Fall-ID 1862.; Quelle: KZ-Gedenkstätte Neuengamme, Die Hamburger Curiohaus-Prozesse, Ausstellungstafel 39 (2017), PDF-S. 1 / gedruckte S. 39, Zeilen 0–24 und 31–49.; Quelle: The National Archives (UK), Fallkatalog des War Office/Judge Advocate General, WO 235/572A, ‘War crimes, Fritz Knoechlein, barn and entrance in field, Le Paradis case’ (Hamburg, 1948).)

Grenzen der Quellenlage

Die 97 Toten sind Opfer dieses Massakers, keine ihm für den gesamten Krieg zugerechnete Zahl. Der Eintrag WO 235/572A des britischen Nationalarchivs belegt den Fall, ersetzt aber kein Prozessprotokoll. Ohne geklärte Nutzungsrechte wird kein Porträt gezeigt. (Quelle: KZ-Gedenkstätte Neuengamme, Die Hamburger Curiohaus-Prozesse, Ausstellungstafel 39 (2017), PDF-S. 1 / gedruckte S. 39, Zeilen 0–24 und 31–49.; Quelle: The National Archives (UK), Fallkatalog des War Office/Judge Advocate General, WO 235/572A, ‘War crimes, Fritz Knoechlein, barn and entrance in field, Le Paradis case’ (Hamburg, 1948).)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.