Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Friedrich Hildebrandt

Im Fliegermord-Verfahren zum Tode verurteilt und 1948 hingerichtet; ein konkreter Befehl ist umstritten. 1898–1948

Friedrich Hildebrandt war Gauleiter und Reichsstatthalter von Mecklenburg. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Mecklenburg · Deutschland) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

KriegsgefangeneMordeKriegsverbrechen

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Die Verurteilung wegen Beteiligung an den Fliegermorden ist ein gerichtlicher Sachverhalt. Der Nachweis eines bestimmten telefonischen Befehls stützte sich unter anderem auf Aussagen von Mitangeklagten, die Hildebrandt bestritt; Historiker beurteilen deren Beweiskraft unterschiedlich. (Quelle: Norddeutscher Rundfunk — Heiko Kreft, historischer Bericht mit Archivzitaten und Einschätzungen von Historikern, Zeilen 18–46 (Person und NSDAP-Amt), 58–77 (Prozess, Beweise und Debatte), 27–30 und 108–110 (Hinrichtung); Quelle: United Nations War Crimes Commission — History, Appendix V, Anhang V, Druckseite 523, Eintrag Friedrich HILDEBRANDT; Quelle: US Army War Crimes Group — Prüfbericht zum Fall Hildebrandt, „Review and Recommendations“, 9. Januar 1948, S. 1–3 (Anklagepunkte), Einzelprüfung und Schlussfolgerung)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Im amerikanischen Verfahren wegen der Ermordung gefangener Flieger erhielt er am 31. März 1947 ein Todesurteil und wurde am 5. November 1948 in Landsberg hingerichtet. (Quelle: Norddeutscher Rundfunk — Heiko Kreft, historischer Bericht mit Archivzitaten und Einschätzungen von Historikern, Zeilen 18–46 (Person und NSDAP-Amt), 58–77 (Prozess, Beweise und Debatte), 27–30 und 108–110 (Hinrichtung); Quelle: US Army War Crimes Group — Prüfbericht zum Fall Hildebrandt, „Review and Recommendations“, 9. Januar 1948, S. 1–3 (Anklagepunkte), Einzelprüfung und Schlussfolgerung; Quelle: Jewish Virtual Library — Verzeichnis der Dachauer Kriegsverbrecherprozesse, Verfahren Nr. 12-1368 und 12-1369, United States v. Friedrich Hildebrandt et al.)

Grenzen der Quellenlage

Ein schriftlicher Befehl für die einzelnen Tötungen ist nicht überliefert; ein solcher wird nicht als unstreitige Tatsache behauptet. Die Bewertung von Beweisen und Verfahrensstandards ist unter Historikern umstritten. Weitere Vorwürfe zu Patiententötungen in Mecklenburg waren nicht Gegenstand dieses Urteils. Keine geklärten Porträtrechte. (Quelle: Norddeutscher Rundfunk — Heiko Kreft, historischer Bericht mit Archivzitaten und Einschätzungen von Historikern, Zeilen 18–46 (Person und NSDAP-Amt), 58–77 (Prozess, Beweise und Debatte), 27–30 und 108–110 (Hinrichtung); Quelle: US Army War Crimes Group — Prüfbericht zum Fall Hildebrandt, „Review and Recommendations“, 9. Januar 1948, S. 1–3 (Anklagepunkte), Einzelprüfung und Schlussfolgerung)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.