Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Friedrich Hildebrandt
Friedrich Hildebrandt war Gauleiter und Reichsstatthalter von Mecklenburg. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Mecklenburg · Deutschland) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Friedrich Hildebrandt wurde am 19. September 1898 in Kiekindemark geboren. Während des größten Teils der NS-Herrschaft war er Gauleiter der NSDAP und Reichsstatthalter in Mecklenburg. (Quelle: Norddeutscher Rundfunk — Heiko Kreft, historischer Bericht mit Archivzitaten und Einschätzungen von Historikern, Zeilen 18–46 (Person und NSDAP-Amt), 58–77 (Prozess, Beweise und Debatte), 27–30 und 108–110 (Hinrichtung); Quelle: United Nations War Crimes Commission — History, Appendix V, Anhang V, Druckseite 523, Eintrag Friedrich HILDEBRANDT)
- Das vom NDR zitierte Protokoll einer Sitzung 1944 hält fest, dass er öffentlich die Tötung eines gefangenen feindlichen Fliegers statt dessen Übergabe befürwortete. Ein schriftlicher Befehl zu den konkreten Morden ist nicht erhalten. (Quelle: Norddeutscher Rundfunk — Heiko Kreft, historischer Bericht mit Archivzitaten und Einschätzungen von Historikern, Zeilen 18–46 (Person und NSDAP-Amt), 58–77 (Prozess, Beweise und Debatte), 27–30 und 108–110 (Hinrichtung))
- Ein US-Militärgericht verurteilte ihn am 31. März 1947 im Verfahren wegen getöteter gefangener US-Flieger zum Tode. Am 5. November 1948 wurde er in Landsberg hingerichtet. (Quelle: Norddeutscher Rundfunk — Heiko Kreft, historischer Bericht mit Archivzitaten und Einschätzungen von Historikern, Zeilen 18–46 (Person und NSDAP-Amt), 58–77 (Prozess, Beweise und Debatte), 27–30 und 108–110 (Hinrichtung); Quelle: United Nations War Crimes Commission — History, Appendix V, Anhang V, Druckseite 523, Eintrag Friedrich HILDEBRANDT; Quelle: US Army War Crimes Group — Prüfbericht zum Fall Hildebrandt, „Review and Recommendations“, 9. Januar 1948, S. 1–3 (Anklagepunkte), Einzelprüfung und Schlussfolgerung; Quelle: Jewish Virtual Library — Verzeichnis der Dachauer Kriegsverbrecherprozesse, Verfahren Nr. 12-1368 und 12-1369, United States v. Friedrich Hildebrandt et al.)
Stellung in der Verantwortungskette
Die Verurteilung wegen Beteiligung an den Fliegermorden ist ein gerichtlicher Sachverhalt. Der Nachweis eines bestimmten telefonischen Befehls stützte sich unter anderem auf Aussagen von Mitangeklagten, die Hildebrandt bestritt; Historiker beurteilen deren Beweiskraft unterschiedlich. (Quelle: Norddeutscher Rundfunk — Heiko Kreft, historischer Bericht mit Archivzitaten und Einschätzungen von Historikern, Zeilen 18–46 (Person und NSDAP-Amt), 58–77 (Prozess, Beweise und Debatte), 27–30 und 108–110 (Hinrichtung); Quelle: United Nations War Crimes Commission — History, Appendix V, Anhang V, Druckseite 523, Eintrag Friedrich HILDEBRANDT; Quelle: US Army War Crimes Group — Prüfbericht zum Fall Hildebrandt, „Review and Recommendations“, 9. Januar 1948, S. 1–3 (Anklagepunkte), Einzelprüfung und Schlussfolgerung)
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- 1944 — protokollierte Äußerung zugunsten der Tötung gefangener Flieger. (Quelle: Norddeutscher Rundfunk — Heiko Kreft, historischer Bericht mit Archivzitaten und Einschätzungen von Historikern, Zeilen 18–46 (Person und NSDAP-Amt), 58–77 (Prozess, Beweise und Debatte), 27–30 und 108–110 (Hinrichtung))
- 31. März 1947 — Todesurteil; 5. November 1948 — Hinrichtung in Landsberg. (Quelle: Norddeutscher Rundfunk — Heiko Kreft, historischer Bericht mit Archivzitaten und Einschätzungen von Historikern, Zeilen 18–46 (Person und NSDAP-Amt), 58–77 (Prozess, Beweise und Debatte), 27–30 und 108–110 (Hinrichtung); Quelle: US Army War Crimes Group — Prüfbericht zum Fall Hildebrandt, „Review and Recommendations“, 9. Januar 1948, S. 1–3 (Anklagepunkte), Einzelprüfung und Schlussfolgerung; Quelle: Jewish Virtual Library — Verzeichnis der Dachauer Kriegsverbrecherprozesse, Verfahren Nr. 12-1368 und 12-1369, United States v. Friedrich Hildebrandt et al.)
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Im amerikanischen Verfahren wegen der Ermordung gefangener Flieger erhielt er am 31. März 1947 ein Todesurteil und wurde am 5. November 1948 in Landsberg hingerichtet. (Quelle: Norddeutscher Rundfunk — Heiko Kreft, historischer Bericht mit Archivzitaten und Einschätzungen von Historikern, Zeilen 18–46 (Person und NSDAP-Amt), 58–77 (Prozess, Beweise und Debatte), 27–30 und 108–110 (Hinrichtung); Quelle: US Army War Crimes Group — Prüfbericht zum Fall Hildebrandt, „Review and Recommendations“, 9. Januar 1948, S. 1–3 (Anklagepunkte), Einzelprüfung und Schlussfolgerung; Quelle: Jewish Virtual Library — Verzeichnis der Dachauer Kriegsverbrecherprozesse, Verfahren Nr. 12-1368 und 12-1369, United States v. Friedrich Hildebrandt et al.)
Grenzen der Quellenlage
Ein schriftlicher Befehl für die einzelnen Tötungen ist nicht überliefert; ein solcher wird nicht als unstreitige Tatsache behauptet. Die Bewertung von Beweisen und Verfahrensstandards ist unter Historikern umstritten. Weitere Vorwürfe zu Patiententötungen in Mecklenburg waren nicht Gegenstand dieses Urteils. Keine geklärten Porträtrechte. (Quelle: Norddeutscher Rundfunk — Heiko Kreft, historischer Bericht mit Archivzitaten und Einschätzungen von Historikern, Zeilen 18–46 (Person und NSDAP-Amt), 58–77 (Prozess, Beweise und Debatte), 27–30 und 108–110 (Hinrichtung); Quelle: US Army War Crimes Group — Prüfbericht zum Fall Hildebrandt, „Review and Recommendations“, 9. Januar 1948, S. 1–3 (Anklagepunkte), Einzelprüfung und Schlussfolgerung)
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.