Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Franz Lucas

1965 zunächst verurteilt; Urteil 1969 aufgehoben; 1970 im Wiederaufnahmeverfahren rechtskräftig freigesprochen 1911–1994

Franz Lucas war SS-Lagerarzt in Auschwitz und Mauthausen, dem Beteiligung an Häftlingsselektionen vorgeworfen wurde. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Auschwitz · besetztes Polen · Mauthausen · Österreich) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

SelektionenNS-MedizinAuschwitzKonzentrationslager

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil von Lucas muss sowohl das Beweismaterial zu Selektionen als auch den vollständigen Verfahrensgang zeigen. Das Urteil von 1965 darf nicht als fortbestehende Verurteilung dargestellt werden: Nach seiner Aufhebung endete das Verfahren 1970 mit einem rechtskräftigen Freispruch. (Quelle: Fritz Bauer Institute / Hessian State Archives — Frankfurt Auschwitz Trial archive — sections on defendant Franz Lucas, the 1965 judgment, Federal Court reversal and 1970 retrial; Quelle: Landgericht Frankfurt am Main / Frankfurt Auschwitz Trial archive — judgment reasons, opening verdict and findings concerning defendant Dr Franz Lucas)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Das Frankfurter Gericht verhängte 1965 drei Jahre und drei Monate, doch der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil 1969 auf. Im neuen Verfahren wurde Lucas am 8. Oktober 1970 freigesprochen; er darf daher nicht als rechtskräftig Verurteilter bezeichnet werden. (Quelle: Fritz Bauer Institute / Hessian State Archives — Frankfurt Auschwitz Trial archive — sections on defendant Franz Lucas, the 1965 judgment, Federal Court reversal and 1970 retrial; Quelle: Landgericht Frankfurt am Main / Frankfurt Auschwitz Trial archive — judgment reasons, opening verdict and findings concerning defendant Dr Franz Lucas)

Grenzen der Quellenlage

Die Quellen dokumentieren seine Einsatzorte und das Beweismaterial zu Selektionen, rechtfertigen aber nicht, ihm jede Selektion in Auschwitz oder Mauthausen zuzuschreiben. Der rechtskräftige Freispruch darf weder ausgelassen noch durch das erste, aufgehobene Urteil ersetzt werden. Ein Porträt fehlt, weil keine konkrete Datei samt veröffentlichungsfähiger Lizenz und Attribution verifiziert wurde. (Quelle: Mauthausen Memorial — biographical path “Franz Lucas”, sections on Auschwitz, Mauthausen and the postwar trials; Quelle: Fritz Bauer Institute / Hessian State Archives — Frankfurt Auschwitz Trial archive — sections on defendant Franz Lucas, the 1965 judgment, Federal Court reversal and 1970 retrial; Quelle: Landgericht Frankfurt am Main / Frankfurt Auschwitz Trial archive — judgment reasons, opening verdict and findings concerning defendant Dr Franz Lucas)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.