Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Erwin Lambert

1965 zu vier Jahren Haft verurteilt 1909–1976

Erwin Lambert war Bauspezialist, beteiligt am Bau von Gaskammern. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Sobibór · Treblinka · besetztes Polen) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

Aktion T4Aktion ReinhardtGaskammern

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Lamberts Verantwortung ist technischer und ausführender Art: die bewusste Schaffung von Tötungsinfrastruktur, ohne ihm die Gesamtleitung der Lager zuzuschreiben. (Quelle: Muzeum Byłego Obozu Zagłady w Sobiborze, Marek Bem, Sobibor Extermination Camp, s. 393–394, biogram Erwina Lamberta; Quelle: Justiz und NS-Verbrechen, LG Düsseldorf, 03.09.1965, 8 I Ks 2/64, JuNSV Bd. XXII, s. 19 i nast.)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Im ersten Treblinka-Prozess sprach das Landgericht Düsseldorf Lambert der Beihilfe zum Massenmord schuldig und verhängte vier Jahre Haft. (Quelle: Muzeum Byłego Obozu Zagłady w Sobiborze, Marek Bem, Sobibor Extermination Camp, s. 393–394, biogram Erwina Lamberta; Quelle: Justiz und NS-Verbrechen, LG Düsseldorf, 03.09.1965, 8 I Ks 2/64, JuNSV Bd. XXII, s. 19 i nast.)

Grenzen der Quellenlage

Das Profil schreibt Lambert weder die Lagerleitung noch jeden Todesfall in Sobibór und Treblinka zu; die Quellen individualisieren seinen bewussten baulichen Beitrag. (Quelle: Muzeum Byłego Obozu Zagłady w Sobiborze, Marek Bem, Sobibor Extermination Camp, s. 393–394, biogram Erwina Lamberta; Quelle: Justiz und NS-Verbrechen, LG Düsseldorf, 03.09.1965, 8 I Ks 2/64, JuNSV Bd. XXII, s. 19 i nast.)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.