Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Ernst Wilhelm Bohle

Im Wilhelmstraßen-Prozess bekannte er sich der wissentlichen Mitgliedschaft in der verbrecherischen SS schuldig, erhielt 5 Jahre und wurde im Dezember 1949 entlassen. 1903–1960

Ernst Wilhelm Bohle war Leiter der Auslandsorganisation der NSDAP. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (NSDAP-Organisationen außerhalb des Reichs) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

SSZentralverwaltung

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil schreibt Ernst Wilhelm Bohle nur die in den angeführten Quellen belegte Rolle und das dort dokumentierte Verhalten zu, ohne ihm sämtliche Verbrechen der mit ihm verbundenen Institutionen oder Einheiten zuzurechnen. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Nach seiner Entlassung im Dezember 1949 arbeitete er in der Privatwirtschaft und starb am 9. November 1960. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Die Verurteilung betraf Anklagepunkt 8 und die SS-Mitgliedschaft; andere Vorwürfe werden nicht als rechtskräftig erwiesen dargestellt. Eine individuelle Opferzahl wird nicht festgelegt; zusätzliche Befehle oder Handlungen werden ohne ausdrücklichen Quellenbeleg nicht zugeschrieben. Ein Porträt mit eindeutig dokumentierten Veröffentlichungsrechten wurde nicht gefunden. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.