Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Elisabeth Marschall

im ersten Ravensbrück-Prozess zum Tode verurteilt; am 2. Mai 1947 hingerichtet 1886–1947

Elisabeth Marschall war Oberschwester im Krankenrevier des KZ Ravensbrück. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (KZ Ravensbrück · Deutschland) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

KonzentrationslagerNS-MedizinSelektionen

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Marschalls Verantwortung wird durch ihre leitende medizinische Funktion, die individualisierten Pflichten im Archivmaterial, Häftlingsberichte und das Urteil beschrieben. Das Profil setzt die Auswahl für Arbeitstransporte nicht mit einer Selektion zum Tod gleich und behauptet nicht, sie habe Experimente persönlich durchgeführt. (Quelle: Lund University Library — Alvin, archival catalogue pp. 24–25 and 38, Elisabeth Marschall account dated 24 November 1946 and trial-material inventory; Quelle: Technische Universität Berlin — Silke Schäfer dissertation, printed pp. 158–159; biographical entry for Elisabeth Marschall, with references to TNA WO 235/305, 307 and 315; Quelle: Neuengamme Concentration Camp Memorial — Curiohaus exhibition, exhibition sheet 20, “Ravensbrück Camp Case No. 1”, list of defendants and trial outcome)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Das britische Militärgericht im ersten Ravensbrück-Prozess sprach Marschall schuldig und verhängte die Todesstrafe. Das Urteil wurde am 31. März 1947 bestätigt und am 2. Mai 1947 in Hameln vollstreckt. (Quelle: Technische Universität Berlin — Silke Schäfer dissertation, printed pp. 158–159; biographical entry for Elisabeth Marschall, with references to TNA WO 235/305, 307 and 315; Quelle: Neuengamme Concentration Camp Memorial — Curiohaus exhibition, exhibition sheet 20, “Ravensbrück Camp Case No. 1”, list of defendants and trial outcome)

Grenzen der Quellenlage

Der Alvin-Eintrag ist eine Katalogzusammenfassung erhaltener Aussagen, kein vollständiges Protokoll. Schäfer weist darauf hin, dass ein scharfes, in der Presse zitiertes Staatsanwaltswort in den Prozessakten nicht bestätigt werden konnte; das Profil verwendet es nicht. Die Quellen belegen weder eine persönliche Opferzahl noch, dass Marschall jede Handlung im Revier selbst ausführte. (Quelle: Lund University Library — Alvin, archival catalogue pp. 24–25 and 38, Elisabeth Marschall account dated 24 November 1946 and trial-material inventory; Quelle: Technische Universität Berlin — Silke Schäfer dissertation, printed pp. 158–159; biographical entry for Elisabeth Marschall, with references to TNA WO 235/305, 307 and 315; Quelle: Neuengamme Concentration Camp Memorial — Curiohaus exhibition, exhibition sheet 20, “Ravensbrück Camp Case No. 1”, list of defendants and trial outcome)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.