Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Dietrich Klagges
Dietrich Klagges war Ministerpräsident des Landes Braunschweig. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Braunschweig) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Dietrich Klagges wurde am 1. Februar 1891 in Herringsen geboren und starb am 12. November 1971 in Bad Harzburg. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
- Von 1933 bis 1945 war er Ministerpräsident des Landes Braunschweig und prägte den regionalen Repressionsapparat. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
- Die Stadtgeschichte beschreibt seine Herrschaft als brutales System von Säuberungen, Razzien, Verhaftungen und Folter politischer Gegner. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
- 1950 erhielt er wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit lebenslanges Zuchthaus; nach Aufhebung folgten 1952 15 Jahre, 1957 wurde er entlassen. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Stellung in der Verantwortungskette
Das Profil schreibt Dietrich Klagges nur die in den angeführten Quellen belegte Rolle und das dort dokumentierte Verhalten zu, ohne ihm sämtliche Verbrechen der mit ihm verbundenen Institutionen oder Einheiten zuzurechnen. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Von 1933 bis 1945 war er Ministerpräsident des Landes Braunschweig und prägte den regionalen Repressionsapparat. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
- 1950 erhielt er wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit lebenslanges Zuchthaus; nach Aufhebung folgten 1952 15 Jahre, 1957 wurde er entlassen. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Nach seiner Entlassung lebte er in Bad Harzburg; 1970 erstritt er erfolgreich eine Nachzahlung seiner Beamtenpension. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Grenzen der Quellenlage
Das Urteil von 1950 wurde aufgehoben; deshalb nennt das Profil auch die nach dem Wiederaufnahmeverfahren rechtskräftige Strafe von 15 Jahren. Eine individuelle Opferzahl wird nicht festgelegt; zusätzliche Befehle oder Handlungen werden ohne ausdrücklichen Quellenbeleg nicht zugeschrieben. Ein Porträt mit eindeutig dokumentierten Veröffentlichungsrechten wurde nicht gefunden. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.