Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

August Bender

1947 zu zehn Jahren verurteilt; 1948 auf drei Jahre herabgesetzt und entlassen 1909–2005

August Bender war zweiter Lagerarzt und Beteiligter an Häftlingsselektionen in Buchenwald. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Buchenwald · Weimar) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

SelektionenZwangsarbeitDeportationenShoah

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Benders Verantwortung ergibt sich aus seiner ärztlichen Funktion im Lagerapparat, der belegten Beteiligung an Selektionen über Zwangsarbeit und Deportation kranker und schwacher Häftlinge sowie aus der Verurteilung. (Quelle: LVR, Portal Rheinische Geschichte, Zeilen 25, 31, 40–57 und 65; Biografie, Lagerarztfunktion, Selektionen, Strafminderung und Entlassung)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Am 14. August 1947 wurde Bender zu zehn Jahren Haft verurteilt; am 8. Juni 1948 wurde die Strafe auf drei Jahre herabgesetzt, am 21. Juni 1948 wurde er entlassen. Ein späteres Ermittlungsverfahren endete ohne neue Anklage. (Quelle: Arolsen Archives, Handbuch Arolsen School, PDF S. 35, Zeilen 617–622; Bender als Buchenwalder Lagerarzt und unzureichende Strafverfolgung)

Grenzen der Quellenlage

Die institutionellen Quellen belegen Selektionen und Verurteilung, schreiben Bender jedoch ohne individualisierten Beleg keine bestimmte eigenhändige Tötung zu. Wikimedia Commons stuft das Porträt als gemeinfreies offizielles Werk des U.S. Army Signal Corps ein; die Commons-Datei wird mit Archivprovenienz verwendet. (Quelle: Fotoarchiv Buchenwald, Datensatz 026-00.003; Identität, Daten, Funktion, Urteil und Rechtsstatus des Fotos)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.