Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Willi Mentz
Willi Mentz war SS-Unterscharführer und Schütze im Scheinlazarett von Treblinka II. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Treblinka) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Willi Mentz wurde am 30. April 1904 in Schönhagen geboren und starb am 25. Juni 1978; der genaue Sterbeort ist in den überprüften Quellen nicht belegt. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
- In Treblinka II vollzog er im Scheinlazarett Erschießungen, indem er aus Transporten ausgesonderte Menschen und Arbeitsgefangene durch Schüsse in den Hinterkopf tötete. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
- Das Landgericht Düsseldorf verurteilte ihn bei einem Teilfreispruch wegen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord an mindestens 300000 Menschen und wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 25 Menschen zu lebenslangem Zuchthaus; die Rechtsmittel wurden 1970 verworfen. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Stellung in der Verantwortungskette
Mentz’ Verantwortung beruht auf seinem persönlichen, wiederholten Vollzug von Erschießungen im Scheinlazarett und auf dem genauen Umfang des rechtskräftigen Urteils, nicht auf der Zurechnung sämtlicher Opfer von Treblinka. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Seit 1942 tötete er im Scheinlazarett von Treblinka II regelmäßig Menschen, die das Lagerpersonal als nicht mehr geh- oder arbeitsfähig einstufte, durch Schüsse in den Hinterkopf. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
- Am 3. September 1965 erhielt er lebenslanges Zuchthaus; am 31. März 1978 wurde er wegen seines Gesundheitszustands entlassen. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Die 1965 verhängte lebenslange Zuchthausstrafe blieb nach der Verwerfung der Rechtsmittel 1970 bestehen. Mentz wurde am 31. März 1978 aus Gesundheitsgründen entlassen und starb am 25. Juni 1978. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Grenzen der Quellenlage
Das Urteil unterschied Mentz’ eigene Erschießungen von der Beihilfe zum Massenmord und enthielt einen Teilfreispruch; das Profil wahrt diese rechtlichen Unterschiede und rechnet ihm nicht die Gesamtzahl der Opfer von Treblinka zu. Die überprüften Quellen belegen das Datum, nicht aber den genauen Sterbeort. Ein Porträt mit eindeutig belegten Veröffentlichungsrechten wurde nicht gefunden. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.