Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Wilhelm Wagner

Am 13. Dezember 1945 zum Tod durch den Strang verurteilt; am 29. Mai 1946 hingerichtet. 1904–1946

Wilhelm Wagner war SS-Hauptscharführer, Kommandoführer von Häftlingsarbeitskommandos und Lagerführer in Landsberg. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Dachau) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

KonzentrationslagerLagerterrorHäftlingsarbeit

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil stützt Wagners Verantwortung auf Aussagen und Feststellungen zu seiner eigenen Gewalt sowie zu seinen Leitungsfunktionen, nicht auf die bloße Zugehörigkeit zum Dachauer Lagerpersonal. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Das US-Militärgericht im Dachauer Hauptprozess sprach ihn in beiden Anklagepunkten schuldig und verurteilte ihn zum Tode; das Gnadengesuch wurde abgelehnt und das Urteil am 29. Mai 1946 vollstreckt. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Das Profil schreibt Wagner nicht sämtliche Verbrechen in den von ihm geführten Außenlagern zu, sondern beschränkt sich auf belegte Gewalttaten und die Prozessfeststellungen. Ein Porträt mit eindeutig belegten Veröffentlichungsrechten wurde nicht gefunden. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.