Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Wilhelm Rosenbaum
Wilhelm Rosenbaum war Kommandant der Schule der Sicherheitspolizei und des SD in Rabka. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Rabka · Podhale · Distrikt Krakau) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Rosenbaum leitete in Rabka eine Schule der Sicherheitspolizei, an der Lehrgänge für Sipo-Funktionäre und für polnische Kripo-Beamte im Generalgouvernement abgehalten wurden.
- Im Verfahren vor einem Hamburger Gericht wurde er für schuldig befunden, Massenerschießungen von Jüdinnen und Juden befohlen und persönlich an Tötungen im Raum Rabka teilgenommen zu haben.
- Das Archiv der Wiener Library bewahrt Kopien von Urteil und Begründung des Prozesses; 1968 wurde Rosenbaum in Hamburg zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Stellung in der Verantwortungskette
Das Profil zeigt, dass eine Polizeischule nicht nur Ausbildungsort war, sondern Teil eines lokalen Gewaltzusammenhangs. Rosenbaums Verantwortung ergibt sich sowohl aus seiner Leitungsfunktion als auch aus gerichtlichen Feststellungen zu konkreten Befehlen und Handlungen; sie ist keine Sammelzuschreibung für alle Taten der in Rabka Ausgebildeten.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Betrieb der Sipo- und SD-Schule in Rabka 1940–1943
- Rosenbaum-Prozess vor dem Hamburger Gericht mit Urteil von 1968
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
1961 wurde Rosenbaum in der Bundesrepublik verhaftet und 1968 von einem Hamburger Gericht zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Später wurde er aus gesundheitlichen Gründen bedingt entlassen; er starb 1984.
Grenzen der Quellenlage
Die Quellen zu Schule, Zwangsarbeit und Erschießungen betreffen verschiedene Zeiträume und mehrere Täter. Es ist zwischen den vom Urteil erfassten Handlungen Rosenbaums und der Tätigkeit der gesamten Schule samt ihrer Kursteilnehmer zu unterscheiden.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.