Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Wilhelm List
Wilhelm List war Oberbefehlshaber der 12. Armee und Wehrmachtbefehlshaber Südost während der Besetzung Jugoslawiens und Griechenlands. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Serbien · Jugoslawien · Griechenland) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Als Oberbefehlshaber der 12. Armee war er von Juni bis Oktober 1941 zugleich Wehrmachtbefehlshaber Südost und damit höchster Befehlshaber der deutschen Kräfte im besetzten Jugoslawien und Griechenland.
- Am 5. September 1941 erließ er einen Befehl zu sofortigen und rücksichtslosen Maßnahmen, der Erhängen, Niederbrennen von Dörfern, Geiselnahmen und Deportation von Familien in Konzentrationslager ausdrücklich nannte.
- Auf seinen Antrag erhielt Franz Böhme die vollziehende Gewalt in Serbien; nachfolgende Meldungen an List berichteten über massenhafte Vergeltungserschießungen, darunter die geplante Erschießung von etwa zweitausend Kommunisten und Juden.
- Das Tribunal befand, die Meldungen hätten ihm Kenntnis von der rechtswidrigen Tötung Tausender Unschuldiger vermittelt; weil er die Taten weder verurteilte noch verhinderte und die Täter nicht bestrafte, trug er Befehlsverantwortung.
- Im Dezember 1952 wurde er aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig entlassen; er starb 1971.
Stellung in der Verantwortungskette
List zeigt die Kette vom Befehlshaber eines Kriegsschauplatzes über die Übertragung voller vollziehender Gewalt an den Befehlshaber in Serbien bis zu Hinrichtungsmeldungen und ausbleibendem Eingreifen. Das Profil schreibt ihm weder die persönliche Unterzeichnung jedes Vergeltungsbefehls noch die körperliche Ausführung der Erschießungen zu.
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Übernahme der Funktion des Wehrmachtbefehlshabers Südost im Juni 1941
- Erlass des Repressionsbefehls am 5. September 1941
- Übertragung der vollziehenden Gewalt in Serbien an Franz Böhme im September 1941
- Urteil auf lebenslange Haft im Geiselprozess am 19. Februar 1948
- vorzeitige Entlassung aus gesundheitlichen Gründen im Dezember 1952
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Im Geiselprozess vor einem amerikanischen Militärtribunal wurde List in zwei Anklagepunkten wegen Kriegsverbrechen schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Dezember 1952 wurde er aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig entlassen; er starb 1971.
Grenzen der Quellenlage
Das Tribunal fand keinen Beleg dafür, dass List einen bestimmten Befehl zur Tötung von Geiseln persönlich unterzeichnet oder Vergeltungsquoten festgelegt hatte. Es verurteilte ihn weder wegen der Durchführung des Kommissarbefehls noch wegen der Hinrichtung gefangener Partisanen, deren Rechtsstatus es nach einer damaligen, heute umstrittenen Doktrin bewertete. Das Profil muss diese historischen Grenzen des Urteils deutlich ausweisen.
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.