Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Wilhelm Gerhard Gehring

1947 vom Obersten Nationalen Tribunal zum Tode verurteilt und am 24. Januar 1948 hingerichtet. 1901–1948

Wilhelm Gerhard Gehring war Blockführer und Arrestaufseher in Auschwitz, beteiligt an Hinrichtungen. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Auschwitz und Oberschlesien) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

KonzentrationslagerHinrichtungenLagerterror

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil stützt Gehrings Verantwortung auf individuelle Feststellungen des Urteils und die Dokumentation der Gedenkstätte, nicht allein auf seine Lagerfunktionen. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Das Oberste Nationale Tribunal verurteilte ihn am 22. Dezember 1947 zum Tode; das Urteil wurde am 24. Januar 1948 vollstreckt. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Das Profil legt keine eigene Opferzahl fest, weil das Urteil zahlreiche Taten beschreibt, aber keine belastbare Grundlage für eine persönliche Gesamtzahl liefert. Ein freigegebenes Porträt zur Veröffentlichung wurde nicht gefunden. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.