Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Wilhelm Dreimann
Wilhelm Dreimann war SS-Rapportführer in Neuengamme und Beteiligter an den Morden am Bullenhuser Damm. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Neuengamme und Hamburg) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Wilhelm Dreimann wurde am 18. März 1904 in Osdorf geboren und am 8. Oktober 1946 in Hameln hingerichtet. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
- Als Rapportführer war er am Abtransport von 20 jüdischen Kindern und 4 Betreuern aus Neuengamme zum Tatort am Bullenhuser Damm beteiligt. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
- Gedenkstättenquellen verbinden ihn mit der Erhängung der Erwachsenen und nach der Aussage Johann Frahms auch mit der Tötung der ersten 2 Kinder. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Stellung in der Verantwortungskette
Das Profil rechnet Dreimann den dokumentierten Transport der Opfer und die Beteiligung an Hinrichtungen zu und kennzeichnet gesondert, dass die Einzelheit zu den Kindern aus der Aussage eines Mittäters stammt. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Er half, 20 Kinder und 4 Betreuer von Neuengamme zum Bullenhuser Damm zu bringen, und beteiligte sich an den nächtlichen Morden. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
- 1946 wurde er zum Tode verurteilt; das Urteil wurde am 8. Oktober 1946 vollstreckt. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Ein britisches Gericht verurteilte ihn 1946 zum Tode; das Urteil wurde am 8. Oktober 1946 vollstreckt. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Grenzen der Quellenlage
Die Zuschreibung einer Beteiligung an der Erhängung der ersten 2 Kinder beruht besonders auf der Aussage des Mittäters Johann Frahm; Dreimann bestritt eine Beteiligung. Ein freigegebenes Porträt zur Veröffentlichung wurde nicht gefunden. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.