Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Walter Sonntag

Im vierten Ravensbrück-Prozess zum Tode verurteilt; am 17. September 1948 hingerichtet. 1907–1948

Walter Sonntag war Standortarzt und leitender Lagerarzt im KZ Ravensbrück.. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Ravensbrück, Sachsenhausen und Bernburg) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

NS-MedizinErmordung von Patientinnen und PatientenSelektionenAktion 14f13

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil verbindet nur durch die Prozessakten belegte Taten und Funktionen und rechnet Sonntag nicht sämtliche Medizinverbrechen in Ravensbrück zu. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Am 4. Juni 1948 verurteilte ihn ein britisches Militärgericht zum Tode; am 17. September 1948 wurde er in Hameln gehängt. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Für die Veröffentlichung wurde kein sicher lizenziertes Porträt ermittelt; das Profil bleibt bis zu einer gesonderten Rechteprüfung ohne Bild. Die Aussagen erlauben keine belastbare Gesamtzahl seiner Opfer. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.