Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Walter Schellenberg

Im Wilhelmstraßen-Prozess zu sechs Jahren Haft verurteilt; im Dezember 1950 entlassen. 1910–1952

Walter Schellenberg war Chef des Amtes VI im RSHA, des SD-Auslandsnachrichtendienstes.. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Berlin, deutsch besetzte sowjetische Gebiete und das Auslandsnachrichtennetz) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

Reichssicherheitshauptamt (RSHA)Sicherheitspolizei und SDKriegsgefangeneAußergerichtliche Hinrichtungen

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil hält die gerichtlich festgestellte Kenntnis und Führungsverantwortung fest; es behauptet nicht, Schellenberg habe die Hinrichtungen persönlich ausgeführt. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

1949 wurde er in den Punkten V und VIII schuldig gesprochen und unter Anrechnung seit dem 17. Juni 1945 zu sechs Jahren verurteilt; im Dezember 1950 kam er frei. Er starb am 31. März 1952 in Turin. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Für die Veröffentlichung wurde kein sicher lizenziertes Porträt ermittelt; das Profil bleibt bis zu einer gesonderten Rechteprüfung ohne Bild. Das Urteil schrieb ihm nicht die persönliche Ausführung jeder Tötung im Unternehmen Zeppelin zu. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.