Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Walter Quakernack

Im Belsen-Prozess zum Tode verurteilt; am 11. Oktober 1946 hingerichtet. 1907–1946

Walter Quakernack war Mitarbeiter der Politischen Abteilung Auschwitz, Außenlagerkommandant und Führer eines Evakuierungsmarsches.. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Auschwitz, Laurahütte, Hannover-Mühlenberg und der Weg nach Bergen-Belsen) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

AuschwitzKonzentrationslagerTodesmärscheMorde

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil trennt Quakernacks belegte Taten von der Gesamtbilanz der Verbrechen in Auschwitz und auf dem Evakuierungsmarsch. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Ein britisches Militärgericht verurteilte ihn zum Tode; nach Ablehnung der Begnadigung wurde er am 11. Oktober 1946 in Hameln gehängt. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Für die Veröffentlichung wurde kein sicher lizenziertes Porträt ermittelt; das Profil bleibt bis zu einer gesonderten Rechteprüfung ohne Bild. Die Zeugenaussagen erlauben keine belastbare Gesamtzahl seiner persönlichen Opfer. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.