Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Waldemar Wolter

Im Mauthausen-Hauptprozess zum Tode verurteilt und am 28. Mai 1947 hingerichtet. 1908–1947

Waldemar Wolter war leitender SS-Arzt im KZ Mauthausen. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Mauthausen) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

KonzentrationslagerNS-MedizinSelektionen

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil schreibt Wolter die Beteiligung an Selektionen und die gerichtlich festgestellte Verantwortung zu, ohne ihm pauschal sämtliche Verbrechen des medizinischen Personals von Mauthausen zuzurechnen. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Im Mauthausen-Hauptprozess wurde er 1947 zum Tode verurteilt und am 28. Mai 1947 hingerichtet. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Die Quellen enthalten auch für die Verteidigung günstige Aussagen und unterschiedliche Einschätzungen zum Umfang seines Handelns; deshalb wird keine eigene Opferzahl festgelegt. Ein Porträt mit eindeutig belegten Veröffentlichungsrechten wurde nicht gefunden. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.