Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Theo Saevecke

1999 in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt; die Strafe wurde nicht vollstreckt. 1911–2000

Theo Saevecke war Leiter der deutschen Sicherheitspolizei und des SD in Mailand.. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Mailand und Lombardei) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

Gestapo und SDVergeltungsexekutionenVerbrechen an Zivilistinnen und ZivilistenPolizeiterror

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil schreibt Saevecke den Befehl zum Massaker auf Grundlage des italienischen Urteils zu, ohne ihm alle Verbrechen des Besatzungsapparats in der Lombardei anzulasten. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Das Militärgericht Turin verurteilte ihn am 9. Juni 1999 in Abwesenheit zu lebenslanger Haft; er wurde nicht an Italien ausgeliefert und starb am 16. Dezember 2000. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Es wurde kein Porträt mit sicher nachgewiesenen Veröffentlichungsrechten gefunden; das Profil bleibt ohne Abbildung. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.