Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Siegfried Seidl

1946 vom Volksgericht Wien zum Tode verurteilt und hingerichtet. 1911–1947

Siegfried Seidl war Kommandant des Ghettos Theresienstadt und Funktionär des Deportationsapparats.. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Theresienstadt, Bergen-Belsen und Wien) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

GhettoisierungDeportation von JudenZwangsarbeitKonzentrationslager

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil trennt seine Kommandanten- und Deportationsfunktion von den Handlungen anderer RSHA-Stellen und des Personals vor Ort. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Das Volksgericht Wien verurteilte ihn am 3. Oktober 1946 zum Tode; das Urteil wurde am 4. Februar 1947 vollstreckt. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Es wurde kein Porträt mit sicher nachgewiesenen Veröffentlichungsrechten gefunden; das Profil bleibt ohne Abbildung. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.