Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Robert Schefe

gegen Kriegsende vermisst; später mit Todesdatum 1945 für tot erklärt; nach dem Krieg nicht angeklagt 1909–1945

Robert Schefe war Kommandeur des Einsatzkommandos 2/V 1939, anschließend Leiter der Gestapo in Łódź. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (nördliches Masowien · Łódź · Wartheland) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

Einsatzgruppen 1939DeportationenPolizeiterror

Gesicherte Befunde

  • Schefe leitete während des Überfalls auf Polen das Einsatzkommando 2/V; IPN-Forschungen dokumentieren diese Funktion innerhalb der Einsatzgruppe V.
  • Eine Untersuchung der Tätigkeit des Kommandos weist darauf hin, dass eine auf seinen Befehl nach Mława entsandte Untereinheit im September 1939 Jüdinnen und Juden nach Osten deportierte.
  • Quellen des IPN und des Instituts für Zeitgeschichte bestätigen, dass er von 1940 bis Anfang 1942 zunächst Stellvertreter und anschließend Leiter der Gestapo-Dienststelle in Łódź war.

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil verbindet die Phase eines mobilen Kommandos mit einer dauerhaften Gestapo-Dienststelle. Es zeigt den Übergang von Handlungen im September 1939 zur Leitung eines regionalen Terroramtes, ohne Schefe automatisch alle späteren Verbrechen der Łódźer Gestapo zuzuschreiben.

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

  • Tätigkeit des Einsatzkommandos 2/V während des Feldzugs 1939
  • Leitung der Gestapo in Łódź in den Jahren 1940–1942
Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Schefe verschwand gegen Kriegsende und wurde später mit dem Todesdatum 1945 für tot erklärt; für seine Tätigkeit in Polen stand er nicht vor Gericht.

Grenzen der Quellenlage

Die Einsätze einzelner Untereinheiten der Einsatzgruppe V und die Zuständigkeiten der verschiedenen Abteilungen der Łódźer Gestapo müssen unterschieden werden. Das Amt des Dienststellenleiters ist kein Beleg für die persönliche Beteiligung an jeder Tat von deren Funktionären.

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.