Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Robert Heinrich Wagner

Von einem französischen Militärgericht zum Tode verurteilt und am 14. August 1946 hingerichtet. 1895–1946

Robert Heinrich Wagner war Gauleiter von Baden und Chef der Zivilverwaltung im besetzten Elsass. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Baden und besetztes Elsass) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

DeportationenAdministrative RepressionMilitärbesatzungKriegsverbrechen

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil trennt Wagners Verantwortung als Leiter der Besatzungsverwaltung von Taten, deren unmittelbare Ausführende die Quellen nicht benennen. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Das Ständige Militärgericht in Straßburg verurteilte ihn am 3. Mai 1946 zum Tode und zur Vermögenseinziehung; nach der Berufung wurde er am 14. August 1946 hingerichtet. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Es behauptet nicht, Wagner habe jede Ausweisung oder Hinrichtung persönlich ausgeführt, und nennt keine gesonderte Opferzahl. Ein Porträt mit sicher geprüfter Lizenz liegt nicht vor. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.