Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Otto Stadie

Am 3. September 1965 zu 7 Jahren Haft verurteilt; das Urteil wurde am 30. Juni 1970 bestätigt. 1897–1977

Otto Stadie war Stabsscharführer und Verwaltungsleiter des Personals in Treblinka. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Treblinka) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

Aktion ReinhardtShoahGaskammernLagerterror

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil beschreibt Stadie entsprechend den individuellen Urteilsfeststellungen als organisatorisches Glied des Vernichtungsprozesses und als Täter dokumentierter Gewalt, nicht als alleinigen Entscheider über den gesamten Betrieb von Treblinka. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Der Düsseldorfer Prozess endete mit 7 Jahren Haft unter Anrechnung der Untersuchungshaft; nach der Entscheidung vom 30. Juni 1970 wurde das Urteil rechtskräftig. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Stadie wird keine individuelle Opferzahl zugeschrieben; seine administrative und unmittelbare Beteiligung wird von der Leitung des gesamten Lagers unterschieden. Ein Porträt mit eindeutig belegten Veröffentlichungsrechten wurde nicht gefunden. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.