Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Otto Stadie
Otto Stadie war Stabsscharführer und Verwaltungsleiter des Personals in Treblinka. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Treblinka) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Otto Stadie wurde am 10. März 1897 in Berlin geboren und starb am 28. Juli 1977 in Velbert. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
- Als Stabsscharführer und „Spiess“ leitete er in Treblinka die Verwaltung der deutschen und ukrainischen Wachmannschaften, erstellte Dienstpläne, nahm Transporte an und sorgte für die Entladung und Weiterleitung der Deportierten in den Tod. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
- Das Landgericht Düsseldorf stellte fest, dass er Opfer täuschte, Kranke und Alte zur Erschießungsstätte schickte und selbst Gewalt ausübte; am 3. September 1965 verurteilte es ihn zu 7 Jahren Haft. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Stellung in der Verantwortungskette
Das Profil beschreibt Stadie entsprechend den individuellen Urteilsfeststellungen als organisatorisches Glied des Vernichtungsprozesses und als Täter dokumentierter Gewalt, nicht als alleinigen Entscheider über den gesamten Betrieb von Treblinka. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- 1942–1943 organisierte er in Treblinka den Wachdienst und die Abfertigung der Transporte zu den Gaskammern. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
- Am 3. September 1965 erhielt er 7 Jahre Haft; am 30. Juni 1970 verwarf der Bundesgerichtshof die Rechtsmittel. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Der Düsseldorfer Prozess endete mit 7 Jahren Haft unter Anrechnung der Untersuchungshaft; nach der Entscheidung vom 30. Juni 1970 wurde das Urteil rechtskräftig. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Grenzen der Quellenlage
Stadie wird keine individuelle Opferzahl zugeschrieben; seine administrative und unmittelbare Beteiligung wird von der Leitung des gesamten Lagers unterschieden. Ein Porträt mit eindeutig belegten Veröffentlichungsrechten wurde nicht gefunden. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.