Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Michael Redwitz

Am 13. Dezember 1945 zum Tode verurteilt; am 29. Mai 1946 hingerichtet. 1900–1946

Michael Redwitz war Schutzhaftlagerführer mit Verantwortung für Disziplin und Lagerstrafen in Dachau. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Dachau) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

KonzentrationslagerLagerterrorHinrichtungen

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil ordnet Redwitz die dokumentierte Leitung des Disziplinarapparats und die dienstliche Mitwirkung an Hinrichtungen und Lagerstrafen zu, ohne seine Verantwortung über die Gerichts- und Quellenfeststellungen hinaus auszudehnen. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Nach dem Krieg stand er im Dachauer Hauptprozess vor einem US-Militärgericht; am 29. Mai 1946 wurde das Todesurteil im Landsberger Gefängnis vollstreckt. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Redwitz wird keine individuelle Opferzahl und ohne ausdrücklichen Quellenbefund keine Entscheidung über eine konkrete Hinrichtung zugeschrieben. Ein Porträt mit eindeutig belegten Veröffentlichungsrechten wurde nicht gefunden. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg; Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.