Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Ludolf-Hermann von Alvensleben

nach Argentinien geflohen und nie persönlich vor Gericht gestellt 1901–1970

Ludolf-Hermann von Alvensleben war Befehlshaber des Selbstschutzes Westpreußen und später regionaler SS- und Polizeiführer. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Pommern im besetzten Polen, Krim und nördliche Schwarzmeerregion) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

KriegsverbrechenVerbrechen gegen die Menschlichkeit

Gesicherte Befunde

  • Nach dem Überfall auf Polen befehligte Alvensleben den Selbstschutz Westpreußen, eine aus der örtlichen deutschen Bevölkerung angeworbene paramilitärische Formation unter Führung von SS-Offizieren.
  • Die ihm unterstehenden Einheiten waren zentrale Beteiligte der Intelligenzaktion Pommern und von Massenerschießungen an Orten wie Piaśnica, dem Wald von Szpęgawsk und dem Tal des Todes bei Fordon.
  • Später bekleidete er SS- und Polizeikommandos auf der Krim und in der nördlichen Schwarzmeerregion, bevor er nach dem Krieg aus der Internierung floh.

Stellung in der Verantwortungskette

Alvensleben befehligte und ermutigte eine regionale Formation, die systematisch polnische Eliten und andere Zivilpersonen ermordete. Gesamtzahlen für Verbrechen in Pommern betreffen mehrere Einheiten und Befehlsketten; das gerichtliche dokumentierte Minimum und seine Befehlsrolle sind daher zu unterscheiden.

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

  • die Intelligenzaktion Pommern und Erschießungen des Selbstschutzes im Herbst 1939
  • Massenerschießungskampagnen in Piaśnica, im Wald von Szpęgawsk und im Tal des Todes bei Bydgoszcz
Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Alvensleben floh aus britischer Internierung und erreichte 1946 Argentinien, wo er unter dem Namen Carlos Lücke lebte und die Staatsbürgerschaft erhielt. Ein polnisches Gericht verurteilte ihn in Abwesenheit zum Tode, und ein Münchner Gericht erließ 1964 einen Haftbefehl; er wurde jedoch nie ausgeliefert und starb 1970 in Argentinien.

Grenzen der Quellenlage

Die zugrunde liegende quellengebundene Prüfung korrigierte eine Verwechslung mit einem anderen Angehörigen der Familie Alvensleben, der in Montenegro diente. Ein Münchner Haftbefehl dokumentierte Verantwortung für mindestens 4.247 Morde; höhere regionale Schätzungen betreffen ein breiteres Spektrum von Tätern und Tatorten.

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.