Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Lothar Heimbach

zu neun Jahren verurteilt; nach Anrechnung von etwa vier Jahren Untersuchungshaft entlassen; 1968 gestorben 1908–1968

Lothar Heimbach war Leiter der Abteilung IV (Gestapo) beim KdS Białystok. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Białystok · Bezirk Białystok) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

GestapoDeportationenHinrichtungen

Gesicherte Befunde

  • Das Staatsarchiv Białystok identifiziert Heimbach als Leiter der Gestapo in Białystok; ihm unterstanden die ausführenden Referate der Abteilung IV des KdS.
  • Das Landgericht Bielefeld sprach ihn der Beihilfe zu den Deportationen aus den Ghettos Białystok und Grodno sowie der Beteiligung an der Vergeltungserschießung von 100 Bewohnern des Ghettos Białystok im Februar 1943 schuldig.
  • Akten und Prozessliteratur dokumentieren zudem, dass Heimbach einem Untergebenen die Durchführung einer Hinrichtung befahl; diese Feststellung betrifft eine konkrete Befehlskette, nicht sämtliche Verbrechen der Dienststelle.
  • Am 14. April 1967 erhielt er neun Jahre Zuchthaus und fünf Jahre Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte; im Januar 1968 wurde er nach Anrechnung von etwa vier Jahren Untersuchungshaft entlassen.

Stellung in der Verantwortungskette

Heimbach zeigt, wie der Leiter einer Gestapo-Abteilung die Anordnungen des KdS mit dem Judenreferat, dem Gefängnisreferat und dem Exekutivreferat verband. Grundlage des Profils sind gerichtlich individualisierte Handlungen, nicht allein seine Funktion.

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

  • Übernahme der Leitung der Abteilung IV beim KdS Białystok im Jahr 1943
  • Beteiligung an Deportationen aus den Ghettos Białystok und Grodno im Jahr 1943
  • Beteiligung an der Vergeltungshinrichtung von 100 Menschen im Februar 1943
  • Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 14. April 1967 und Entlassung im Januar 1968
Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Das Landgericht Bielefeld verurteilte Heimbach am 14. April 1967 wegen Beihilfe zum Massenmord und Beteiligung an einer Vergeltungshinrichtung zu neun Jahren Zuchthaus. Nach Anrechnung der Untersuchungshaft wurde er im Januar 1968 entlassen. Er starb am 8. Dezember 1968.

Grenzen der Quellenlage

Das Urteil bestätigte nicht jeden Vorwurf der Anklage. Das Profil schreibt Heimbach weder automatisch sämtliche Deportationen, Pazifizierungen noch Hinrichtungen des KdS Białystok zu; es trennt die gerichtlichen Feststellungen vom weiteren organisatorischen Kontext. Presseberichte von 1967 nannten unterschiedliche Strafhöhen, weshalb die neun Jahre aus dem Urteil und dem späteren Bericht über die Entlassung übernommen wurden.

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.