Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Karl Kaufmann

Am 4. Mai 1945 verhaftet, blieb er bis Dezember 1948 interniert; 1951 wurde er als „Minderbelasteter“ der Gruppe III eingestuft. Ein Strafurteil wegen nationalsozialistischer Verbrechen erging gegen ihn nicht. 1900–1969

Karl Kaufmann war Gauleiter, Reichsstatthalter und Leiter der Hamburger Verwaltung. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Hamburg) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

Deportation von JudenJudenverfolgungKonzentrationslagerEigentumsraub

Gesicherte Befunde

Stellung in der Verantwortungskette

Das Profil schreibt Kaufmann dokumentierte Entscheidungen und regionale Führungsverantwortung zu, überträgt ihm aber nicht automatisch alle in Hamburg begangenen Verbrechen. (Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg)

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Von 1945 bis 1948 war er interniert; 1951 wurde er der Entnazifizierungsgruppe III zugeordnet. Ein rechtskräftiges Strafurteil zu seiner Verantwortung für NS-Verbrechen erging nicht. (Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg)

Grenzen der Quellenlage

Das Fehlen einer strafrechtlichen Verurteilung bedeutet nicht das Fehlen historischer Verantwortung. Das Profil trennt Kaufmanns belegte Entscheidungen von der umfassenderen Verbrechensbilanz des von ihm geführten Apparats. Das von der Deutschen Biographie ausgewiesene Foto trägt den Status InC und wurde deshalb nicht als Publikationsporträt verwendet. (Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg; Quelle: angeführter Beleg)

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.