Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Karl Genzken
Karl Genzken war Chef des Sanitätsamtes der Waffen-SS. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Deutschland) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Karl Genzken: 1885-06-08–1957-10-10. (Quelle: Harvard Law School Library, Nuremberg Trials Project, zitierter Abschnitt; Quelle: Library of Congress, zitierter Abschnitt; Quelle: US National Archives, zitierter Abschnitt)
- Als Chef des Sanitätsamtes der Waffen-SS war Karl Genzken Vorgesetzter von Personen, die Fleckfieberversuche durchführten; das Tribunal stellte fest, dass er für Versuche an Häftlingen ohne deren Einwilligung verantwortlich war und sie unterstützte; die Versuche führten zu Todesfällen. (Quelle: Harvard Law School Library, Nuremberg Trials Project, zitierter Abschnitt; Quelle: Library of Congress, zitierter Abschnitt; Quelle: US National Archives, zitierter Abschnitt)
- Am 1947-08-20 wurde er wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Mitgliedschaft in der verbrecherischen SS schuldig gesprochen und zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt; die Strafe wurde auf 20 Jahre herabgesetzt, und am 1954-04-17 wurde er auf Bewährung entlassen. (Quelle: Harvard Law School Library, Nuremberg Trials Project, zitierter Abschnitt; Quelle: Library of Congress, zitierter Abschnitt; Quelle: US National Archives, zitierter Abschnitt)
Stellung in der Verantwortungskette
Das Profil trennt die belegte Funktion und das individuelle Handeln von den weiter reichenden Verbrechen der Institution oder unterstellten Formation. (Quelle: Harvard Law School Library, Nuremberg Trials Project, zitierter Abschnitt; Quelle: Library of Congress, zitierter Abschnitt; Quelle: US National Archives, zitierter Abschnitt)
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Als Chef des Sanitätsamtes der Waffen-SS war Karl Genzken Vorgesetzter von Personen, die Fleckfieberversuche durchführten; das Tribunal stellte fest, dass er für Versuche an Häftlingen ohne deren Einwilligung verantwortlich war und sie unterstützte; die Versuche führten zu Todesfällen. (Quelle: Harvard Law School Library, Nuremberg Trials Project, zitierter Abschnitt; Quelle: Library of Congress, zitierter Abschnitt; Quelle: US National Archives, zitierter Abschnitt)
- Am 1947-08-20 wurde er wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Mitgliedschaft in der verbrecherischen SS schuldig gesprochen und zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt; die Strafe wurde auf 20 Jahre herabgesetzt, und am 1954-04-17 wurde er auf Bewährung entlassen. (Quelle: Harvard Law School Library, Nuremberg Trials Project, zitierter Abschnitt; Quelle: Library of Congress, zitierter Abschnitt; Quelle: US National Archives, zitierter Abschnitt)
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Am 1947-08-20 wurde er wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Mitgliedschaft in der verbrecherischen SS schuldig gesprochen und zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt; die Strafe wurde auf 20 Jahre herabgesetzt, und am 1954-04-17 wurde er auf Bewährung entlassen. (Quelle: Harvard Law School Library, Nuremberg Trials Project, zitierter Abschnitt; Quelle: Library of Congress, zitierter Abschnitt; Quelle: US National Archives, zitierter Abschnitt)
Grenzen der Quellenlage
Aufgenommen sind nur Aussagen, die den genannten Belegen zugeordnet sind. Ohne gesonderten Nachweis werden weder eine individuelle Opferzahl noch weitere Befehle zugeschrieben. Wegen ungeklärter Rechte wurde kein Porträt ausgewählt. (Quelle: Harvard Law School Library, Nuremberg Trials Project, zitierter Abschnitt; Quelle: Library of Congress, zitierter Abschnitt; Quelle: US National Archives, zitierter Abschnitt)
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.