Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe

Julian Scherner

gegen Ende des Krieges getötet und nie vor Gericht gestellt 1895–1945

Julian Scherner war SS- und Polizeiführer im Distrikt Krakau. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Krakau, Distrikt Krakau und Płaszów) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.

DeportationenMassenhinrichtungenArbeitslagerPolizeiliche Repression

Gesicherte Befunde

  • Scherner war SS- und Polizeiführer im Distrikt Krakau.
  • Seine Dienststelle bildete das Befehlsbindeglied zwischen Distriktverwaltung, Polizeieinheiten, Zwangsarbeitslagern und dem Lagersystem Płaszów.
  • Der Apparat unter seiner formalen Autorität war an der Liquidation des Krakauer Ghettos sowie am Ausbau von Zwangsarbeit und Płaszów beteiligt.

Stellung in der Verantwortungskette

Scherner trug Verantwortung als SS- und Polizeiführer des Distrikts, der Institutionen beaufsichtigte, die Deportation, Ghettoliquidation und Zwangsarbeit umsetzten. Das darf nicht in eine automatische persönliche Zurechnung jeder Handlung von Amon Göth oder anderen Untergebenen verwandelt werden.

Zentrale Ereignisse und Mechanismen

  • Während seines Distriktkommandos liquidierte der SS- und Polizeiapparat das Krakauer Ghetto.
  • Das Besatzungssystem baute Płaszów und seine Rolle in Zwangsarbeit und Terror aus.
  • Scherner starb 1945 vor einem möglichen Nachkriegsprozess.
Keine Rangliste nach Opferzahlen

Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.

Aufarbeitung nach 1945

Scherner wurde am Ende des Krieges getötet und erschien deshalb nie vor einem Gericht.

Grenzen der Quellenlage

Die Quellenbasis soll formale Aufsicht und konkrete Befehle getrennt benennen. Von Göth und anderem Lagerpersonal persönlich begangene Verbrechen können Scherner nicht allein deshalb zugerechnet werden, weil er das höhere Regionalamt innehatte.

Quellen

Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.