Deutschsprachige quellengebundene Ausgabe
Josef Niedermayer
Josef Niedermayer war Leiter des Lagergefängnisses und Blockführer von Block 20 in Mauthausen. Das Profil rekonstruiert Funktion und Handlungsspielraum im dokumentierten Tätigkeitsgebiet (Mauthausen) anhand des Amtes, von Entscheidungen, Aufsicht oder operativem Handeln. Es schreibt nicht sämtliche Verbrechen einer Institution oder Region einer einzelnen Person zu.
Gesicherte Befunde
- Josef Niedermayer wurde am 11. April 1920 in Salzburg geboren und war seit April 1942 im KZ Mauthausen eingesetzt. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
- Er leitete das Lagergefängnis und Block 20; er räumte die befohlene Beteiligung an etwa 400 Hinrichtungen ein, leitete nach dem Massenausbruch die Verfolgung und beteiligte sich an Tötungen. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
- Im Mauthausen-Hauptprozess wurde er am 13. Mai 1946 zum Tode verurteilt und am 28. Mai 1947 hingerichtet. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Stellung in der Verantwortungskette
Das Profil trennt sein Eingeständnis und die in den Quellen beschriebenen Taten von der umfassenderen Verantwortung des Mauthausener Apparats; die Zahl von etwa 400 gilt nicht als vollständige Opferzahl. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Zentrale Ereignisse und Mechanismen
- Im März 1943 übernahm er die Leitung des Lagergefängnisses in Mauthausen; seit November 1944 war er zudem Blockführer von Block 20. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
- Am 13. Mai 1946 verurteilte ihn ein US-Militärgericht zum Tode. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Der Kreis beschreibt Macht, Funktion und Handlungsmacht. Mehrere Profile können verschiedene Teile derselben Verfolgungskette erfassen; Opferzahlen auf Profilebene dürfen daher nicht addiert werden.
Aufarbeitung nach 1945
Ein US-Militärgericht verurteilte ihn am 13. Mai 1946 zum Tode; am 28. Mai 1947 wurde er in Landsberg hingerichtet. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Grenzen der Quellenlage
Die Darstellung zählt weder alle Opfer von Block 20 noch jene der Verfolgung nach dem Ausbruch und überträgt kollektive Verantwortung nicht auf unbelegte Einzeltaten. Ein Porträt mit eindeutig belegten Veröffentlichungsrechten wurde nicht gefunden. (Quelle: angeführter institutioneller oder gerichtlicher Beleg)
Quellen
Die Quellengrundlage verbindet institutionelles, archivalisches, prozessbezogenes oder wissenschaftliches Material von mindestens zwei unabhängigen Herausgebern.